Der Averroismns in der christlich-peripatetischen Psychologie.
223
finden wir eine verkürzte schematisirende Wiedergabe der
aristotelisch - thomistischen Tugendlehre, deren Verhältniss zu
ihrem Vorbilde wir hier in Kürze beleuchten wollen.
Thomas • begründet die Vierzahl der Tugenden aus der
Vierzahl der Träger der sogenannten moralischen Tugend im
Allgemeinen, und aus dem vierfachen Gesichtspunkte, unter
welchen das allgemeine Wesen jener Tugend sich fassen lässt.
Das allgemeine Wesen oder Principium formale derselben ist
das Bonum rationis, welches unter vier Gesichtspunkte fällt
als Gegenstand der rationalen Erwägung (Prudentia), der werktätigen
Uebung (Justitia), der Erwirkung desselben durch
Bewältigung entgegenstrebender Neigungen (Temperantia) oder
vom Bonum rationis abschreckender Inclinationen (Fortitudo).
Die vier Subjecte jenes allgemeinen Wesens der menschlichen
Tugend sind Intellect, Wille, Concupiscibile und Irascibile.
Auch Aureolus setzt das allgemeine Wesen der menschlichen
Tugend in das Bonum rationis, 2 und fasst die vier Cardinaltugenden
als subalterne Genera des allgemeinen Wesens der
Tugend. Er weicht aber von Thomas darin ab, dass er Wille
und Appetitus sensitivus als gemeinsames Subject aller vier
Tugenden bezeichnet. Diese allgemeine Abweichung macht sich
in auffälliger Weise zunächst in Beziehung auf die Auffassung
der Prudentia geltend, deren Subject nach Thomas die menschliche
Denkkraft ist. 3 Allerdings anerkennt auch Aureolus die
Prudenz als einen intellectuellen Habitus; dieser ist aber nach ihm
nur dann vorhanden, wenn im Begehrungsvermögen alle durch
die Prudentia zu leitenden Virtutes morales vorhanden sind. 4
Nach Thomas ist wohl auch die Prudenz als moralische Tugend
ohne entsprechende moralische Willensdispositionen nicht denkbar;
6 sie ist aber nicht blos eine moralische, sondern auch eine
intellectuelle Tugend, und gerade durch diesen ihren intellec-1
2, 1, qu. 61, art. 3.
2 Ratio virtutis quiditativa est bomim rationis, puta facere, quod decet in
qualibet materia. 3 dist. 33, qu. 2, art. 1.
3 Cognoscere futura ex praesentibns vel praeteritis, quod pertinet ad prudentiam,
proprie rationis est, qnia hoc per quamdam collationem agitur.
Unde relinquitur, quod prudentia sit proprie in ratione. 2, 2, qu. 47, art. 1.
4 Siehe oben S. 220, Anm. 1.
6 2, 2, qu. 47, art. 4.