Der AverroismuB iu der ckrintliok-peripatetißcken Psychologie.
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sivere, sei es im Guten oder Bösen, vorausgesetzt werden
müssen. Darin eben, dass in der peripatetischen Scholastik die
Eindrueksfähigkeit des menschlichen Seelenwesens verkannt,
und derselben eine blosse Receptivität für Erkenntnisseindrücke
substituirt wird, liegt der Grund, weshalb Aureolus die sogenannten
Passiones animales blos als Leidenheiten des somatischen
Herzens zu fassen, und die denselben entsprechenden
psychischen Dispositionen als blosse Ursachen dieser Leidenheiten
zu erkennen weiss.
Aureolus kann und will selbstverständlich die Affecthandlungen
aus dem höheren Seelenleben nicht ausschliessen;
er erklärt ausdrücklich, dass das Concupiscibile und Irascibile
eben so in der intellectiven Sphäre, wie in der sensitiven vorhanden
sei, 1 was aus der oben erwähnten potentiellen Einheit
des Willens und des Appetitus sensitivus sich von selbst ergibt.
Er macht sich jedoch gemeinhin einer ungerechtfertigten Identificirung
der Affecthandlungen, die eigentlich doch nur passive
Seelenerregungen sind, mit den Willenshandlungen schuldig,
verwechselt also Lebensäusserung mit Willensäusserung. In
eigentliche Actionen setzen sich die Affectbewegungen erst dadurch
um, dass sie aus unwillkürlichen Lebensäusserungen zu
Acten des Willens werden; die Affecte sind Motive und Impulse
des Willens, nicht selbst aber Wollungen, da der freie
Selbstwille eben mit Rücksicht auf jene Impulse und Motive
sich bestimmen soll. Sofern die Affecte ihrem innersten Wesen
nach pathologischer Natur sind, ist es fraglich, ob man sie
selbst für den Fall, dass man das Wort Wille im weitesten
Sinne als Begehrungskraft der Seele nimmt, als Aeusserungen
des natürlichen Seelenwillens nehmen dürfe. Sie sind Empfindungen
der Seele, und nur, sofern diese Empfindungen zugleich
von gewissen durch sie sollicitirten unmittelbaren Regungen
natürlichen Begehrens begleitet werden, auch natürliche Willensäusserungen
der Seele, die jedoch erst dadurch, dass der rationale
selbstige Seelenwille ihnen zustimmt und Folge gibt, zu
selbstigen Willensäusserungen werden. Es geht ferner nicht an,
das Concupiscibile und Irascibile oder seelisches Begehrungsund
Strebevermögen von vorneherein, wie Aureolus will, in ein
1 3 dist. 23, art. 3.