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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Werner.

Empfinden  sich  kundgebende  und  bethiitigeude  seelische  Innerlichkeit ­
  übertragen  wird.
Der  Grund,  weshalb  Aureolus  die  concrete  Selbstigkeit
des  seelischen  Wesens  nicht  zu  erfassen  vermochte,  liegt  darin,
dass  er  als  scholastischer  Peripatetiker  in  dem  Gegensätze
zwischen  Allgemeinem  und  Particulärem  befangen  blieb.  Das
Geistige  ist  ihm  das  Allgemeine,  das  Sinnliche  das  Particuläre;
die  seelischen  Affectionen  sind  ihm  etwas  Besonderes,  rücksichtlich
  dessen  sich  die  menschliche  Seele  mit  Rücksicht  auf
ihre  dem  Elemente  der  Allgemeinheit  ungehörigen  Intelleetionen
zu  entscheiden  und  zu  bestimmen  hat;  also  müssen  die  Affecte
als  solche  dem  sensuellen  Leben  des  Menschen  angehören.
Hier  wird  offenbar  nicht  zwischen  psychischer  und  animalischer
Sensation  unterschieden;  die  psychische  Sensation  ist  als  Affection
  der  concreten  Selbstigkeit  des  menschlichen  Seelenwesens
etwas  über  den  Gegensatz  zwischen  generischer  Allgemeinheit
und  particulärer  sinnlicher  Besonderheit  Hinausgestelltes,  und
ihr  Vorhandensein  in  der  menschlichen  Seele  durchaus  nicht
von  blos  sinnlichen  Einwirkungen  abhängig.  Das  psychische
Sensationsleben  entwickelt  sich  in  den  Beziehungen  des  Menschen ­
  zur  gesammten  ihm  erfahrbaren  Wirklichkeit,  der  geistigen ­
  sowohl,  als  der  sinnlichen;  der  geistige  und  sittliche
Adel  des  Menschenwesens  bekundet  sich  gerade  darin,  dass  die
Seele  vornehmlich  durch  Motive  übersinnlichen  Ursprunges  excitirt
  und  bewegt  werde.  Es  ist  also  durchaus  unrichtig,  wenn
Aureolus  die  psychische  Afficirbarkeit  des  Menschen  daraus
ableitet,  dass  die  menschliche  Seele  an  der  Grenzscheide  der
beiden  Gebiete  der  geistigen  und  sinnlichen  Wirklichkeit  steht; 1
sie  folgt  vielmehr  aus  der  Passibilität,  welche  die  creatürliche
Seelensubstanz  mit  den  geschöpflichen  leiblosen  Geistwesen
gemein  hat,  daher  auch  in  diesen  Affectionen  ähnlicher  Art,
wie  in  den  Menschenseelen,  ja  noch  viel  gewaltigere  und  inten-1

  Anima  rationalis  est  in  confinio  formarum  intelligibilium  et  sensitivarum;
ergo  pari  ratione  et  potentiae  ipsius  erunt  in  eodem  confinio.  Sicut  ergo
anima  ex  una  parte  est  conformis  animae  bruti,  et  sic  habet  conformem
potentiam  seil.  Visum,  ex  alia  vero  parte,  ut  organice,  prout  aspicit  inferiora,
  et  sine  organo,  ut  aspicit  superiora,  et  hoc  semper  stante  una
potentia  .  .  .  sic,  quando  voluntas  est  in  actu  suo  necessario,  est  intel-Jectum
  esse  in  eonformi  judicio.  Xbid.
            
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