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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

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Werner.

Aureolus  deutet  diese  Entscheidung  dahin,  dass  die  menschliche
Seele  genau  in  jenem  Sinne,  wie  alle  anderen  Wesensformen
der  Körper,  der  lebendigen  sowol  als  der  unlebendigen  Form
des  Leibes  sei. 1  Diess  wird  nun  offenbar  vom  Coneil  nicht
gesagt,  und  konnte  nicht  gesagt  werden,  da  das  Coneil  die
sogenannte  Wesensform  des  Steines  oder  auch  die  sogenannte
Seele  des  Thieres  doch  nicht  auf  eine  Stufe  mit  der  geistbegabten
Menschenseele  stellen  konnte.  Das  Coneil  erklärt  nur,  dass
die  Seele  wesentlich  und  kraft  ihrer  Wesenheit  Form  des  Leibes
sei,  so  dass  dieser  ohne  Vorhandensein  der  ihn  informirenden
Seele  gar  nicht  wirklich  sein  könnte.  Die  Begriffe  von  Seele
und  Leib  involviren  sich  ja  gegenseitig,  nur  mit  dem  Unterschiede, ­
  dass  ein,  wenn  auch  unvollkommener,  Bestand  der
Seele  ohne  den  Leib,  nicht  aber  ein  Bestand  des  Leibes  ohne
Seele  denkbar  ist,  weil  eben  die  Seele  als  Wesensform  das  von
ihr  innerlich  gefasste  und  beseelte  Stoffgebilde  zu  ihrem  specifischen
  Wirkungsorgan  und  sinnlichen  Mittel  und  Elemente
ihrer  Selbstdarstellung  macht.  Sie  ist  im  Unterschiede  vom
körperlichen  Geiste  zur  Vereinigung  mit  einem  stofflichen  Leibe
geschaffen,  und  muss  desshalb  ihrem  Wesen  nach  so  beschaffen
sein,  dass  sie  zu  dem  Stoffgebilde,  dessen  Seele  sie  bilden
soll,  nicht  bloss  äusserlich  herantritt,  sondern  mit  demselben
sich  zu  einer  wahrhaften,  wesentlichen  Einheit  zusammenschliesst,
was  nur  so  geschehen  kann,  dass  das  Stoffgebilde  in  die  seelische
Wesensform  hineingebildet  wird,  welche  Hineinbildung  aber
einem  innerlichen  Gefasstwerden  des  Stoffes  durch  die  Seele
gleichkommt,  die  den  von  ihr  geformten  Stoff  als  leiblichen
Abdruck  ihrer  selbst  aus  sich  hervorstellt.  Die  Entscheidung
des  Concils  besagt,  dass  der  Mensch  nicht  eine  Vereinigung
von  Thier  und  Engel  sei,  wie  man  immerhin  das  Wesen  des
Menschen  im  Sinue  des  Averroes  fassen  müsste,  vorausgesetzt,
dass  dieser  der  intellectiven  Seele  einen  selbstigen  Bestand
zugewiesen  hätte,  was  jedoch  nicht  der  Fall  ist;  daher  es  auch
von  Seite  des  Aureolus  gefehlt  war,  seine  Erörterungen  über
das  Wesen  des  Menschen  an  die  averroistische  Anschauung

1  ln  oppositum  est  Decretalis  noua  condita  in  sacro  Concilio  Vieunensi,
ubi  dicitur,  quod  anima  est  forma  corporis  sicut  formae  aliae  seu  animae
aliae.  Ibid.
            
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