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Pan ly.
träglich beigefügt, in den übrigen codd. zu omni geworden,
ändert an der Hauptsache nichts.
Ferner IIII, 14 die Worte: in Salomone, die wohl auch
ursprünglich am Bande als Quelle der vorangehenden Bibelstelle
oder interlinearisch standen, gerade so wie IIII, 35 solent, was
Einer hinzusetzte, um den besagten Vorgang der Belagerer als
einen gewöhnlichen zu bezeichnen; denn so einfach sonst auch
die Aenderung des handschriftlichen oppugnant in oppugnare
wäre, spricht doch dagegen die selbst bei Salv. dann zu auffallende
weite Voranstellung des solent; ferner gehört hieher
VI, 74 Treuer (treuir, treuiris); mit diesem Worte wollte ein
Schreiber beweisen, dass Salv. mit Recht sagen konnte : Promptum
est de qua (sc. urbe Gallorum opulentissima) dicam; auch
ibid. 52 uel prodigiosis nach prodigis, von Einem, dem prodigiosus
entweder geläufiger war als prodigus, oder prägnanter
schien. Dahin ist auch zu zählen ibid. 96 das Wort animarum,
welches als nähere Bezeichnung der mala omnia als Seelenübel
(an zwei verschiedenen Stellen) in den Text gerieth.
Am eclatantesten spricht aber für einen gemeinschaftlichen
Archetypus die grössere Interpolation im §. 38 desselben Buches,
die sinnlosen Worte nach pascamus nämlich: postea sed uidelicet
qui corrumpimur rebus prosperis faciendum aliquid in principio
(denn die Umstellung sed uidelicet qui postea in der ed. pr.
und das nach principio dort eingefügte putant rühren, wie
cod. v zeigt, von Brassicanus her, der in rührender Einfalt
damit die Stelle für den Context brauchbar gemacht zu haben
glaubte). Ich denke (theilweise in Uebereinstimmung mit
Baluzius und Halm), dass es mit diesen Worten folgende Bewandtniss
habe: Der Autor derselben schrieb sie zu den Eingangsworten
des cap. VIII: sed uidelicet responderi hoc potest an
den Rand und wollte darauf hinweisen, dass weiter unten (postea)
d. i. im Eingänge des cap. XII bei den gleichen Worten sed
uidelicet (qui corrumpimur rebus prosperis) vorne (in principio)
d. i. bei den Worten sed uidelicet etwas zu thun, zu ergänzen
sei (aliquid faciendum); er vermisste offenbar an dieser späteren
Stelle das an der ersteren stehende responderi hoc potest oder
einen ähnlichen Ausdruck. Diese Randbemerkung, obwohl für
den Eingang des cap. VIII bestimmt, gerieth dann durch die
Gedankenlosigkeit des Schreibers des Archetypus und dann in