Die handschriftliche Uoberlieferung des Salvianus.
5
zwei solcher in den Katalogen verzeichnet gefunden, n. 554 (446)
und 5053, in der Urbinas eine, n. 524, endlich in der Vallicelliana
eine, n. 125 (letztere mit dem sonderbaren Titel:
Saluiani Massiliensis episcopi memoriae historicae die 22. Julii).
Leider war es ihm nicht möglich, nähere Einsicht in diese codd.
zu nehmen; hoffentlich wird eine solche möglich sein dem
eben jetzt auf einer Studienreise in Italien befindlichen J. Sedlmayer,
der mir versprach, seinerzeit über den Erfolg seiner
Bemühungen zu berichten.
Von der Existenz weiterer Handschriften dieser Schrift
des Salvianus ist mir bis jetzt nichts bekannt geworden.
Die nachfolgenden Untersuchungen befassen sich nun mit
den codd. ABT bei Halm, dem cod. Paris. 2786 (t) und dem
cod. Vindobonensis (v), und zwar schicke ich voraus eine ganz
kurze (nur bei A, als dem wichtigsten cod., etwas längere)
Beschreibung derselben (B natürlich ausgenommen).
Cod. A hat 69 Pergamentblätter in Quart, auf jeder Seite
23 Zeilen. Es waren offenbar ursprünglich 9 Quaternionen,
von deren erstem das erste Blatt fehlt, beim letzten wenigstens
das siebente Blatt; ob dies das letzte beschriebene gewesen,
lässt sich nicht mehr ermitteln, ist aber, wie weiter unten
gezeigt werden wird, wahrscheinlich. Es steht nämlich fol. 15 2
am unteren Rande die Quaternionenzalil II (auf fol. 7 2 ist jedenfalls
I weggeschnitten), woraus hervorgeht, dass vorne nur ein
Blatt fehlt, welches ausser dem Titel die praefatio bis §. 4
(sin autem id non prouenerit) enthielt; mit letzteren Worten
beginnt unser cod. Auf fol. 23 2 ist unten die Quaternionenzalil
III, fol. 31 2 1III, fol. 39 2 V, fol. 47 2 VI (wieder halb weggeschnitten),
fol. 55 2 VII, fol. 63 2 VIII (weggeschnitten). Auf
fol. 69 2 ist das letzte lesbare Wort (VIII, 17) [inte]llege[remus],
nach welchem ungefähr die zweite Hälfte der letzten Zeile
total unleserlich geworden. Nun würden aber, nach dem Halmschen
Texte berechnet, circa 55 Zeilen des 8. Buches fehlen
und, da sich durch eine vergleichende Berechnung ergibt, dass
je ein Blatt der Handschrift mit 2 X -3 — 46 Zeilen stets
approximativ 55 Zeilen bei Halm entsprechen, so dürfte der Schluss
des VIII. Buches auch in dieser Handschrift derselbe gewesen
sein, wie in den übrigen Handschriften. Möglich bleibt es freilich
immerhin, dass noch mehr fehlt, dass also das VIII. Buch am