Die Classe der Wahrhaftigen in China.
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man Kung-I aufnehme. Man versammelte sich in der hohen
Gegenwart und hiess ihn mit den grossen Gelehrten erklären
und erörtern. Er wurde mehrmals für ausserordentlich gehalten
und seine damaligen Genossen bewunderten ihn.
Im Anfänge des Zeitraumes Kien-te (572 n. Chr.) übertrug
man ihm die Stelle eines vorbringenden und verbreitenden
vorzüglichen Mannes der Mitte. Nachdem er sich dem Zuge
zur Unterwerfung von Thsi angeschlossen, wurde er nach der
Reihe zu den Stellen eines handhabenden und einrichtenden
vorzüglichen Mannes so wie eines die Räuber wegfegenden Heerführers
versetzt.
Als Kao-tsu Reichsgehilfe wurde, übertrug er Kung-I die
Stelle eines inneren Vermerkers und oberen vorzüglichen Mannes
so wie eines an der Handhabung des Erforderlichen der Triebwerke
Theilnehmenden.
Im ersten Jahre des Zeitraumes Khai-hoang (581 n. Chr.)
wurde Kung-I an der Stelle eines Anderen ein den Gästen
Vorgesetzter aufwartender Leibwächter und leitete die Sachen
des inneren Vermerkers und Hausgenossen. Man verlieh ihm
die Lehensstufe eines Lehensfürsten fünfter Classe des Kreises
Ngan-yang. Die Stadt des Lehens waren zweihundert Thüren
des Volkes. Wenn Abgesandte aus Tsch’in an den Hof kamen,
erhielt Kung-I immer eine höchste Verkündung, welche ihm
gebot, bei dem Feste zusammenzutreffen. Er wurde im Umwenden
aufwartender Leibwächter von der Abtheilung des
Fahrens. Man liess ihn nach Kiang-ling 1 reisen und die seitwärts
liegenden Gränzen beruhigen und freundlich stimmen.
Im siebenten Jahre des Zeitraumes Khai-hoang (587 n. Chr.)
liess man ihn die Weideplätze der Pferde umfassen und einschränken.
Er fing über zehnmal zehntausend Pferde. Kaotsu
freute sich und sprach: Nur mein Kung-I bietet dem Reiche
dar, erschöpft das Herz.
Kung-I schloss sich an das Kriegsheer auf dem Zuge zur
Unterwerfung von Tsch’in. Er wurde seiner Verdienste wegen
an der Stelle eines Anderen stechender Vermerker von m
Min-tscheu. Daselbst hatte man die Gewohnheit, sich vor Krank-1
Kiang-ling- war damals Gebiet von Tsch’in.
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