1012
P f i z m a i o r.
sicli bei der Eidstufe befand, war über ihn sehr aufgebracht.
Er stellte ihn jetzt zur Rede und machte ihn zum Zugesellten
der Niederhaltung I-ngu. Ehe Thse-ming dieses Amt
noch angetreten, wurde er im Umwenden Gehilfe der Landschaft
Kiao-tschi.
Im neunten Jahre des Zeitraumes Ta-nie (613 n. Chr.)
wurde er berufen und trat an dem Hofe ein. Um diese Zeit
entfloh |jj[' Ilö-sse-tsching, aufwartender Leibwächter
von der Abtheilung der Waffen, nach Kao-li. 1 Der Kaiser
empfing Thse-ming und tröstete und ermunterte ihn auf ausnehmende
Weise. Er ernannte ihn plötzlich zum Leibwächter
des Richters der Waffen bei dem obersten Buchführer und gab
ihm die Stelle eines an dem Hofe Bitten vorbringenden Grossen
hinzu.
Im dreizehnten Jahre des Zeitraumes Ta-nie (617 n. Chr.)
befasste sich Thse-ming mit der Sache eines Gehilfen der Landschaft
Kiang-tu. Als ^ Li-ml die östliche Hauptstadt
bedrängte, hiess eine höchste Verkündung Thse-ming mit
den gesammelten zur Verfolgung bestimmten Streitkräften des
(? SS) Tsch’en und des Lö gegen Li-ml einen Schlag führen.
Nach Yen-ling gelangt, wurde er von ||| Thsuikhiü,
einem Genossen Li-ml’s, gefangen genommen.
Li-mi zog Thse-ming zu dem Sitze empor und bezeigte
ihm sein Beileid. Dabei sprach er fcu ihm: Das Glück von
Sui ist bereits zu Ende gegangen, der gesammte Erdkreis
wallt auf. Ich selbst stehe an der Spitze der gerechten Waffen,
wohin ich mich wende, ist mir nichts gewachsen. Die östliche
Hauptstadt schwebt in äusserster Gefahr, ich berechne die Tage,
innerhalb welcher sie fallen wird. Ich will jetzt an die Spitze
der Menge der vier Gegenden mich stellen, um das Verbrechen
fragen in Kiang-tu. Welcher Meinung seid ihr?
Thse-ming antwortete: Ich Thse-ming diene auf geradem
Wege den Menschen, ich habe den Tod, sonst nichts. Die
nicht gerechten Worte sind es nicht, worauf ich etwas zu erwiedern
wage. — Li-mi fand hieran keinen Gefallen, doch
1 Das Reich Kao-li nahm ira folgenden Jahre Ho-sse-tsching fest und
schickte ihn zurück Ho-sse-tschiug wurde hierauf hingerichtet.