Die Knnama-Spraclie in Nordopt-Afrika.
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volle vier Monate nicht verlassen, vielleicht wohl, auf dass
nicht durch seine Erscheinung eine Stauung des Regenfalles
eiutrcte. Ist aber diese Zeit um und die Erde hinreichend mit
Regen gesättigt, dann kann auch der Regenherr wieder nach
Belieben und Gutdünken seinen Privatgeschäften und Vergnügungen
nachgehen, bis zum kommenden Kowa-Feste. Besondere
Vorrechte im übrigen Leben oder auch nur äussere
Abzeichen unterscheiden ihn nicht von andern Kunama.
Wehe aber dem Regenherrn, wenn seine Arznei nicht
die verheissene Wirkung auf die Himmelsdecke ausübt, wenn
bei anhaltender Dürre während der normalen Regenzeit die
Arbeiten des Ackerns und Säens nicht vor sich gehen können
und das Vieh wegen Grasmangel umkommt. Dann zieht das
Volk abermals auf den Borg Koita, der Menge voranschreitend,
so verlangt es die Sitte, sämmtliche Verwandte und Freunde des
Regenherrn. Derselbe wird auf einem weiten Platze mitten unter
die empörte Volksmenge geführt und einer der Verwandten des
Regenherrn eröffnet ihm in einer kurzen Ansprache die allgemeine
Missstimmung des Volkes, über welches er Elend und
Trübsal verhängt habe: nicht Fülle an Korn, sondern ,dies da'
stehe für dieses Jahr von der Erde zu erwarten, mit welchen
Worten er ihm einige Sandkörner in das Gesicht streut. Dieser
Act ist das Signal zum Angriff für die anwesende Volksmenge,
die unter einem Hagel von grossen Steinen den Regenherrn
todt niederstreckt. An seiner Stelle wird sein nächster Bruder
mütterlicher Seite oder in dessen Ermangelung der älteste Sohn
seiner Schwester zum neuen Regenherrn erkoren.
Diese Succession ist im Erbrecht der Kunama begründet,
nach welchem allein die mütterliche Erbfolge Geltung hat. Ob
dieses eigentümliche Erbrecht im alten Erfahrungsatze: pater
incertus, water certa begründet ist, was man allerdings nach
den lockeren Eheverhältnissen der Kunama vermuten könnte,
bleibe dahingestellt. Die gleiche Einrichtung gilt auch bei den
Barea, 1 welche mit den Kunama auch in den übrigen Sitten
und Gebräuchen fast durchgehends übereinstimmen, daher ich
hier auf diese verweise, um nicht den gleichen Gegenstand
wiederholen zu müssen. 2
1 Vgl. meine Barea-Sprache. Wien 1874, S. 10.
2 Ibid S. 5—14.