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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 98. Band, (Jahrgang 1881)

Die  Knnama-Spraclie  in  Nordopt-Afrika.

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volle  vier  Monate  nicht  verlassen,  vielleicht  wohl,  auf  dass
nicht  durch  seine  Erscheinung  eine  Stauung  des  Regenfalles
eiutrcte.  Ist  aber  diese  Zeit  um  und  die  Erde  hinreichend  mit
Regen  gesättigt,  dann  kann  auch  der  Regenherr  wieder  nach
Belieben  und  Gutdünken  seinen  Privatgeschäften  und  Vergnügungen ­
  nachgehen,  bis  zum  kommenden  Kowa-Feste.  Besondere ­
  Vorrechte  im  übrigen  Leben  oder  auch  nur  äussere
Abzeichen  unterscheiden  ihn  nicht  von  andern  Kunama.
Wehe  aber  dem  Regenherrn,  wenn  seine  Arznei  nicht
die  verheissene  Wirkung  auf  die  Himmelsdecke  ausübt,  wenn
bei  anhaltender  Dürre  während  der  normalen  Regenzeit  die
Arbeiten  des  Ackerns  und  Säens  nicht  vor  sich  gehen  können
und  das  Vieh  wegen  Grasmangel  umkommt.  Dann  zieht  das
Volk  abermals  auf  den  Borg  Koita,  der  Menge  voranschreitend,
so  verlangt  es  die  Sitte,  sämmtliche  Verwandte  und  Freunde  des
Regenherrn.  Derselbe  wird  auf  einem  weiten  Platze  mitten  unter
die  empörte  Volksmenge  geführt  und  einer  der  Verwandten  des
Regenherrn  eröffnet  ihm  in  einer  kurzen  Ansprache  die  allgemeine ­
  Missstimmung  des  Volkes,  über  welches  er  Elend  und
Trübsal  verhängt  habe:  nicht  Fülle  an  Korn,  sondern  ,dies  da'
stehe  für  dieses  Jahr  von  der  Erde  zu  erwarten,  mit  welchen
Worten  er  ihm  einige  Sandkörner  in  das  Gesicht  streut.  Dieser
Act  ist  das  Signal  zum  Angriff  für  die  anwesende  Volksmenge,
die  unter  einem  Hagel  von  grossen  Steinen  den  Regenherrn
todt  niederstreckt.  An  seiner  Stelle  wird  sein  nächster  Bruder
mütterlicher  Seite  oder  in  dessen  Ermangelung  der  älteste  Sohn
seiner  Schwester  zum  neuen  Regenherrn  erkoren.
Diese  Succession  ist  im  Erbrecht  der  Kunama  begründet,
nach  welchem  allein  die  mütterliche  Erbfolge  Geltung  hat.  Ob
dieses  eigentümliche  Erbrecht  im  alten  Erfahrungsatze:  pater
incertus,  water  certa  begründet  ist,  was  man  allerdings  nach
den  lockeren  Eheverhältnissen  der  Kunama  vermuten  könnte,
bleibe  dahingestellt.  Die  gleiche  Einrichtung  gilt  auch  bei  den
Barea, 1  welche  mit  den  Kunama  auch  in  den  übrigen  Sitten
und  Gebräuchen  fast  durchgehends  übereinstimmen,  daher  ich
hier  auf  diese  verweise,  um  nicht  den  gleichen  Gegenstand
wiederholen  zu  müssen. 2

1  Vgl.  meine  Barea-Sprache.  Wien  1874,  S.  10.
2  Ibid  S.  5—14.
            
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