Apollinaris Sidonins als Politiker.
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Blicke für Aussehen und Tracht fremder Stämme ausgestattet,
schildert er die Besiegten, deren Führer, wie es scheint, in
Bordeaux zu bleiben genöthigt wurden: den meereskundigen
Sachsen, den greisen, wohl inerovingischen Franken, der die
Zier seines langen Haares hier wieder zu erhalten hofft, 1 den
aus dem fernen Norden stammenden, meerfarbenen Heruler,
den riesigen, um Ruhe auf seinen Knieen bittenden Burgunden.
Er erfährt, wie, auf Eurich’s Schutz bauend, der Ostgothe sich
des hunischen Nachbars in frischer Uebeidegenheit erwehrt. Wie
man nach dem Gedichte in Rom auf Eurich hoffte, ward schon
erwähnt. Des Perserkönigs Gesandte erscheinen mit Angeboten
von Bündnissen und Geldhilfen an seinem Hofe, von der Kriegstiichtigkeit
desselben gegen die Byzantiner überzeugt. 2
Ich denke doch, man braucht das gar nicht zur Publication
bestimmte Gedicht nur aufmerksam zu lesen, um sich von der
Wahrhaftigkeit der in demselben niedergelegten und mit dem
Briefe an Basilius so wohl stimmenden Eindrücke zu überzeugen.
Sidonius, wie früher bemerkt ward, 3 so ganz unempfindlich
für die Anrechte römischer Kaiserdynastieen, war doch
betroffen von der festen Familientradition germanischer Fürstenfamilien.
Nach dem Anfänge des Jahres 467, 4 da Eurich zum
Throne gelangte, aber bevor Sidonius Bischof und vollends
Eurichs Unterthan ward, hat er für einen Bekannten eine Inschrift
gedichtet, die auf eine von demselben der Gemahlin
Eurich’s, der Königin Ragnahilde, bestimmte Schale eingegraben
werden sollte. Da preist der in den puren Rangunterschieden
des römischen Beamtenthums aufgewachsene Dichter, dass der
Königin Vater, Schwiegervater, Gatte Könige seien und er wünscht
ihr, dass der Sohn mit und nach dem Vater König sein möge. 5
1 Hic tonso occipite, senex Sicamber,
Postquam victus es, elicis retrorsum
Cervicem ad veterem novos capillos.
2 Nam quod partibus arma Bosphoranis
Grandi hinc surgere sentit app.aratu cet.
3 Vgl. oben S. 932.
i Dahn V, 88.
5 Sic tibi cui rex est genitor, socer atque maritus
Natus rex quoque sit cum patre postque patrem.
Epist. IV, 3 (8) p. 270.