936
Büdinger.
Westgothen, Namens Seronatus, suchte eben damals gothische
Ordnungen an die Stelle römischer zu setzen, hielt den Römern
ihre alten Sünden vor und trieb, wohl scheinbar für den Gothenkönig,
Steuern ein. 1
Was mochte Sidonius wohl damals über die Begnadigung
denken, die er einem, hochverrätherischer Anschläge mit denselben
Westgothen Ueberwiesenen vor kaum drei Jahren, im
Winter 467/8 erwirkt hatte? Einer seiner Freunde, der Praefectus
Praetorio von Gallien Arvandus, war während Sidonius’
Aufenthalt in der Hauptstadt, vor dessen Ernennung zum städtischen
Präfecten, dieser schweren Schuld von seinen senatorisclien
Standesgenossen überwiesen und zur Hinrichtung verurtheilt
worden. Der Schuldbeweis lag in einem von Arvandus’
verhaftetem Schreiber mitgetheilten Briefe an König Eurich,
in welchem dieser oberste römische Justizbeamte Galliens von
einem Frieden mit dem ,griechischen' Kaiser, d. h. Anthemius,
abrieth, die an der Loire niedergelassenen Briten zu bekämpfen
ermunterte und Gallien mit den Burgundern — an die Möglichkeit
einer Frankenherrschaft dachten diese Weisen noch
nicht — zu theilen empfahl. 2
Aber schon im siebenten Jahre darauf hat der nächste
,griechische', nämlich unter byzantinischer Autorität in Italien
auftretende Kaiser Julius Nepos die Verhandlungen mit Eurich
in einem von Arvandus’ Absichten nicht gar verschiedenen
Sinne aufgenonnnen. Inzwischen war, etwa im Jahre 472, 3
Sidonius unerwartet und wohl in der That, wie so Manche
seiner Zeitgenossen, unfreiwillig 4 Bischof in der Auvergne
geworden, er hatte als solcher in seiner Residenz Clermont-Ferrand
eine gothische Belagerung auszuhalten, unter der
im Texte gegebene der Absicht des Briefsehreibers noch am ehesten
entsprechen.
1 Seronatus . . . exultans Gotliis insnltansque Romanis . . . leges Theodosianas
calcans Theodoricianasque proponens veteres culpas, nova tributa
perqnirit. Epist. II, 12 p. 234.
2 pacem cum Graeco imperatore dissuadens, Britannos supra Ligerim sitos
impugnari oportere demonstrans, cum Burguudionibus jure gentium Gallias
dividi debere confirmans. Epist. I, 7 (7) p. 191.
3 Kaufmann, Leben des Sidonius (N. Schweiz. Mus. V) 9.
4 Germain 18 führt das sehr hübsch aus.