Apollinaris Sidonius als Politiker.
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Zur Kundgebung einer so undynastischen Gesinnung mag
ja Sidonius freilich auch durch die Gunst mitbestimmt worden
sein, welche seinem Schwiegervater eben von Petronius Maximus
zu Theil geworden war, indem er von demselben zum
Höchstcommandierendcn ernannt wurde 1 und den Auftrag
empfieng, ein gutes Verhältniss zu den Gothen durch eine
Botschaft an den König Theodorich II. herzustellen. Sidonius
vergleicht wohl Beider Verhältniss, das allem Anscheine nur
das des frühem Lehrers und Schülers war, mit dem zwischen
Romulus und Tatius 2 und lässt den gothischen König auf das
höflichste seine Unterwürfigkeit bekennen. 3 In der vandalischen
Eroberung Roms sieht er dann in weiterer gelehrter
Reminiscenz einen vierten punischen Krieg. 4
Man kann wohl kaum zweifeln, dass Sidonius in dem
Kaiserthume ähnlich wie sein Muster Plinius Secundus eben
nur die oberste Stufe des Beamtenstandes sieht, in welcher
ihm alle gehörige Staatsordnung beschlossen zu sein schien.
Mit dem Eintritte der Germanenherrschaft meint er, etwa im
Jahre 477, alle Rang- und Standesunterschiede aufgehoben:
nur die literarische Kunde werde fortan die Menschen unterscheiden.
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Wenn wir nun früher bemerkten, 6 wie er, obwohl schon
Bischof, die Rangerhöhung seines Schwagers für eine göttliche
Gnade hielt, so lässt sich wohl leicht denken, dass ihm seine
1 — — — peditumque equitumque magistrum
Te sibi, Avite, legit. Ibid. 378.
2 Haud secus insertis ad pulvinaria palmis
Romulus et Tatius foedus jecere.
Ibid. 437, vgl. oben S. 930, Anm. 2.
3 — — — dudum, dux inclyte, culpo
Poscere te pacem nostram, cum cogere possis
Servitium, trahere ac populos in bella sequaces.
Ibid. 489.
4 Das kehrt einigermassen im Panegyricus auf Majorianus v. 86 wieder:
Romana tecta
Hannibal ante meus, quam nostra Scipio, vidit.
5 Nam jam remotis gradibus dignitatum, per quas solebat ultimo a quoque
summus quisque discerni, solum erit post hac nobilitatis indicium htteras
nosse. Epist. VIII, 8 (9) p. 418.
6 Vgl. oben S. 928, Änm. 2.