Abhandlungen aus dem Gebiete der slavischen Geschichte. IV.
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Noch im XIII. Jahrhunderte, als zur Besserung der Gründe,
zur Vermehrung ihres Einkommens slavische Fürsten, der Adel,
Paulsen gegen den Wortlaut der betreffenden Urkunde Professuren erblickt
— einer Erörterung zu unterziehen, die beweisen soll, dass die
Czechen durch den Vertrag vom Jahre 1384 nicht in den ausschliesslichen
Besitz derselben gelangt seien. Paulsen, welcher in seinen Prager
Studien nicht so weit gelangte, um das Datum der Gründung der Universität
richtig angeben zu können, muss freilich hiebei zugestehen, dass
der Wortlaut der betreffenden Urkunde das bedeuten könne, was ich,
auf diese gestützt, darüber aussprach. Während ich aber in meiner
Schrift: ,Johannes Hus und der Abzug der deutschen Professoren und
Studirenden von der Prager Universität 4 mich begnügte, die Sache soweit
mitzutheilen, als die mir zu Gebote stehenden Urkunden reichen, sieht
Herr Paulsen darin eine sehr ausführliche und für die Böhmen sehr gehässige,
aber nicht lichtvolle Darstellung. Statt aber durch Auffindung
einer Urkunde, welche meine Forschung ergänzen könnte, sich den Dank
der Forscher zu verdienen, gibt er weder etwas Neues, noch vermag
er den urkundlichen Text zu entkräften. Der unwiderleglichen Thatsache,
dass die Magister der drei Nationen durch die czechische von
den Collegiaturen ausgeschlossen worden seien, setzt er entgegen, dass
erstens dann Hus nicht hätte behaupten können, dass sich die Fremden
in das Erbe der Heimischen ,wie Hunde 4 eingedrängt und ihnen das Brod
weggenommen hätten, und zweitens, weil der nachfolgende Vertrag, die
sogenannte concordia nationum, sicher von den drei Nationen nicht
unterzeichnet worden wäre, wenn alle Collegiaturen bis auf Vis? w * e
Paulsen nachrechnet, in die Hände der Böhmen gefallen wären. Nun
habe ich nachgewiesen, und zwar durch Anführung der Worte des Andreas
von Böhmisch-Brod, eines intimen Freundes und Parteigängers des Johann
von Husinetz, dass das von diesem und den Seinen erschlichene Decret
König Wenzels vom 18. Jänner 1409 die Statuten der Universität und
die beschworenen Verträge der Nationen verletzte und Hus, in die Enge
getrieben, nun die Brodfrage in ähnlicher Weise in Scene setzte, wie es
so oft geschah, um das czechische Volk gegen die deutschen Professoren
aufzureizen. Das zweite Argument, die Deutschen wären sicher dann ausgewandert,
ist völlig unglücklich gewählt. Nicht blos, dass auf die concordia
hin ein neuer Universitätseid — servare statuta — et ordinationes
firmatas inter nationem bohemorum et alias nationes et collegia — eingeführt
wurde (Ms), sondern es fand auch wirklich eine, wenn auch nicht
so massenhafte Auswanderung der Deutschen statt, wie im Jahre 1409, als
Hus den Kampf gegen die Deutschen zur Lebensaufgabe machte. Sie
war aber doch so stark, dass derselbe König Wenzel, welcher sich zehn
Jahre nachher von Hus und den Seinigen so arg bethören liess, eine
Art von Proclamation im Jahre 1399 erliess, worin er die Ausländer
dringendst eiulud, zur Prager Universität zu rück zu kehren, er wolle die
alte Blüthe derselben erneuen, (ut quae per intervalla quantalibet passim
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