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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 97. Band, (Jahrgang 1880)

Abhandlungen  aus  dem  Gebiete  der  slavischen  Geschichte.  IV.

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Noch  im  XIII.  Jahrhunderte,  als  zur  Besserung  der  Gründe,
zur  Vermehrung  ihres  Einkommens  slavische  Fürsten,  der  Adel,

Paulsen  gegen  den  Wortlaut  der  betreffenden  Urkunde  Professuren  erblickt ­
  —  einer  Erörterung  zu  unterziehen,  die  beweisen  soll,  dass  die
Czechen  durch  den  Vertrag  vom  Jahre  1384  nicht  in  den  ausschliesslichen ­
  Besitz  derselben  gelangt  seien.  Paulsen,  welcher  in  seinen  Prager
Studien  nicht  so  weit  gelangte,  um  das  Datum  der  Gründung  der  Universität ­
  richtig  angeben  zu  können,  muss  freilich  hiebei  zugestehen,  dass
der  Wortlaut  der  betreffenden  Urkunde  das  bedeuten  könne,  was  ich,
auf  diese  gestützt,  darüber  aussprach.  Während  ich  aber  in  meiner
Schrift:  ,Johannes  Hus  und  der  Abzug  der  deutschen  Professoren  und
Studirenden  von  der  Prager  Universität 4  mich  begnügte,  die  Sache  soweit
mitzutheilen,  als  die  mir  zu  Gebote  stehenden  Urkunden  reichen,  sieht
Herr  Paulsen  darin  eine  sehr  ausführliche  und  für  die  Böhmen  sehr  gehässige, ­
  aber  nicht  lichtvolle  Darstellung.  Statt  aber  durch  Auffindung
einer  Urkunde,  welche  meine  Forschung  ergänzen  könnte,  sich  den  Dank
der  Forscher  zu  verdienen,  gibt  er  weder  etwas  Neues,  noch  vermag
er  den  urkundlichen  Text  zu  entkräften.  Der  unwiderleglichen  Thatsache,
  dass  die  Magister  der  drei  Nationen  durch  die  czechische  von
den  Collegiaturen  ausgeschlossen  worden  seien,  setzt  er  entgegen,  dass
erstens  dann  Hus  nicht  hätte  behaupten  können,  dass  sich  die  Fremden
in  das  Erbe  der  Heimischen  ,wie  Hunde 4  eingedrängt  und  ihnen  das  Brod
weggenommen  hätten,  und  zweitens,  weil  der  nachfolgende  Vertrag,  die
sogenannte  concordia  nationum,  sicher  von  den  drei  Nationen  nicht
unterzeichnet  worden  wäre,  wenn  alle  Collegiaturen  bis  auf  Vis?  w * e
Paulsen  nachrechnet,  in  die  Hände  der  Böhmen  gefallen  wären.  Nun
habe  ich  nachgewiesen,  und  zwar  durch  Anführung  der  Worte  des  Andreas
von  Böhmisch-Brod,  eines  intimen  Freundes  und  Parteigängers  des  Johann
von  Husinetz,  dass  das  von  diesem  und  den  Seinen  erschlichene  Decret
König  Wenzels  vom  18.  Jänner  1409  die  Statuten  der  Universität  und
die  beschworenen  Verträge  der  Nationen  verletzte  und  Hus,  in  die  Enge
getrieben,  nun  die  Brodfrage  in  ähnlicher  Weise  in  Scene  setzte,  wie  es
so  oft  geschah,  um  das  czechische  Volk  gegen  die  deutschen  Professoren
aufzureizen.  Das  zweite  Argument,  die  Deutschen  wären  sicher  dann  ausgewandert, ­
  ist  völlig  unglücklich  gewählt.  Nicht  blos,  dass  auf  die  concordia ­
  hin  ein  neuer  Universitätseid  —  servare  statuta  —  et  ordinationes
firmatas  inter  nationem  bohemorum  et  alias  nationes  et  collegia  —  eingeführt ­
  wurde  (Ms),  sondern  es  fand  auch  wirklich  eine,  wenn  auch  nicht
so  massenhafte  Auswanderung  der  Deutschen  statt,  wie  im  Jahre  1409,  als
Hus  den  Kampf  gegen  die  Deutschen  zur  Lebensaufgabe  machte.  Sie
war  aber  doch  so  stark,  dass  derselbe  König  Wenzel,  welcher  sich  zehn
Jahre  nachher  von  Hus  und  den  Seinigen  so  arg  bethören  liess,  eine
Art  von  Proclamation  im  Jahre  1399  erliess,  worin  er  die  Ausländer
dringendst  eiulud,  zur  Prager  Universität  zu  rück  zu  kehren,  er  wolle  die
alte  Blüthe  derselben  erneuen,  (ut  quae  per  intervalla  quantalibet  passim
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