Abhandlungen ans dem Gebiete der slavischen Geschichte. IV.
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historische That, kein ethischer Aufbau, nichts anschliesst,
was dem Reiche und seinen Herrschern einen würdigen Rangunter
den übrigen Reichen, Völkern und Herrschern gewährte.
Die grosse geistige Erhebung des XIII. Jahrhunderts geht an
diesem Reiche spurlos vorüber, und es ist von ihm nur als
; Resultat geblieben, dass die Barbarei vermehrt und die Auflösung
aller Zustände befördert wurde. Wohl aber knüpft sich
wie später an die böhmische Revolution des XV. Jahrhunderts,
so jetzt an die Vorgänge in der slavischen Welt eine nachhaltige
Rückwirkung auf die übrigen Völker an. Aber auch
diese, die Ausbreitung der Bogumilen (Patarener), ist kein eigentliches
slavisches Gewächs. Es sind einerseits manichäische
Lehren, die in das höchste Alterthum hinaufreichen und durch
den Priester Jeremias den Slaven mundgerecht gemacht wurden;
andererseits ist es eine förmliche Lügenliteratur, apokryphe
Schriften, Fabeln und Erdichtungen, die jetzt ein Ansehen erlangten,
als enthielten sie die geoffenbarte Wahrheit. Diese Bewegung,
welche nur einen tiefen Grad des geistigen Verfalles,
aber nicht eine Erhebung und Förderung des menschlichen
Geistes in sich schloss, gehörte gerade ihrer Nachtseite nach
den Bulgaren an, die, während ihre Geistlichen theologische
Schriften der Romäer in das Bulgarische übersetzten, jedes
Unterrichtes baar, den plattesten Lügen preisgegeben wurden.
Man mag es dahingestellt sein lassen, ob die dem
sacramentalen Verbände der Ehe entgegengesetzten Lehren der
Bogumilen nicht die Zuchtlosigkeit vermehrten, die ohnehin in
dieser Beziehung bei den Slaven vorherrschte, zu regelmässig
wiederkehrenden Klagen Anlass gab und die sittliche Ordnung,
auf welcher jeder Staat beruht, zerstörte. Allein es ist
überhaupt hier nicht von Staaten, sondern nur von Reichen die
Rede. Zu einem Staate fehlte vor Allem auch das feste Gefüge
des Lehenverbandes, das den Romanen besonders eigen
war, von diesen zu den Deutschen überging, die gesetzliche
Scheidung und Unterordnung der Stände schuf, dem Clerus
einen bestimmten Antheil an der Regierung gab, den Adel
durch das freie Bürgerthum beschränkte und diesem jene Vorrechte
gewährte, welche dann wieder dem Ganzen zu Gute
kamen. So entwickelte sich wohl jenes schrankenlose Königthum,
das wir auch bei den Nordslaven treffen, vor dessen
Sitzungßber. d. phil.-hist. CI. XCV1I. Bd. III. Hft. 55