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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 97. Band, (Jahrgang 1880)

Abhandlungen  ans  dem  Gebiete  der  slavischen  Geschichte.  IV.

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historische  That,  kein  ethischer  Aufbau,  nichts  anschliesst,
was  dem  Reiche  und  seinen  Herrschern  einen  würdigen  Rangunter ­
  den  übrigen  Reichen,  Völkern  und  Herrschern  gewährte.
Die  grosse  geistige  Erhebung  des  XIII.  Jahrhunderts  geht  an
diesem  Reiche  spurlos  vorüber,  und  es  ist  von  ihm  nur  als
;  Resultat  geblieben,  dass  die  Barbarei  vermehrt  und  die  Auflösung ­
  aller  Zustände  befördert  wurde.  Wohl  aber  knüpft  sich
wie  später  an  die  böhmische  Revolution  des  XV.  Jahrhunderts,
so  jetzt  an  die  Vorgänge  in  der  slavischen  Welt  eine  nachhaltige ­
  Rückwirkung  auf  die  übrigen  Völker  an.  Aber  auch
diese,  die  Ausbreitung  der  Bogumilen  (Patarener),  ist  kein  eigentliches ­
  slavisches  Gewächs.  Es  sind  einerseits  manichäische
Lehren,  die  in  das  höchste  Alterthum  hinaufreichen  und  durch
den  Priester  Jeremias  den  Slaven  mundgerecht  gemacht  wurden;
andererseits  ist  es  eine  förmliche  Lügenliteratur,  apokryphe
Schriften,  Fabeln  und  Erdichtungen,  die  jetzt  ein  Ansehen  erlangten, ­
  als  enthielten  sie  die  geoffenbarte  Wahrheit.  Diese  Bewegung, ­
  welche  nur  einen  tiefen  Grad  des  geistigen  Verfalles,
aber  nicht  eine  Erhebung  und  Förderung  des  menschlichen
Geistes  in  sich  schloss,  gehörte  gerade  ihrer  Nachtseite  nach
den  Bulgaren  an,  die,  während  ihre  Geistlichen  theologische
Schriften  der  Romäer  in  das  Bulgarische  übersetzten,  jedes
Unterrichtes  baar,  den  plattesten  Lügen  preisgegeben  wurden. ­
  Man  mag  es  dahingestellt  sein  lassen,  ob  die  dem
sacramentalen  Verbände  der  Ehe  entgegengesetzten  Lehren  der
Bogumilen  nicht  die  Zuchtlosigkeit  vermehrten,  die  ohnehin  in
dieser  Beziehung  bei  den  Slaven  vorherrschte,  zu  regelmässig
wiederkehrenden  Klagen  Anlass  gab  und  die  sittliche  Ordnung, ­
  auf  welcher  jeder  Staat  beruht,  zerstörte.  Allein  es  ist
überhaupt  hier  nicht  von  Staaten,  sondern  nur  von  Reichen  die
Rede.  Zu  einem  Staate  fehlte  vor  Allem  auch  das  feste  Gefüge ­
  des  Lehenverbandes,  das  den  Romanen  besonders  eigen
war,  von  diesen  zu  den  Deutschen  überging,  die  gesetzliche
Scheidung  und  Unterordnung  der  Stände  schuf,  dem  Clerus
einen  bestimmten  Antheil  an  der  Regierung  gab,  den  Adel
durch  das  freie  Bürgerthum  beschränkte  und  diesem  jene  Vorrechte ­
  gewährte,  welche  dann  wieder  dem  Ganzen  zu  Gute
kamen.  So  entwickelte  sich  wohl  jenes  schrankenlose  Königthum, ­
  das  wir  auch  bei  den  Nordslaven  treffen,  vor  dessen
Sitzungßber.  d.  phil.-hist.  CI.  XCV1I.  Bd.  III.  Hft.  55
            
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