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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 97. Band, (Jahrgang 1880)

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Häfler.

Magyaren,  Petsc  heu  egen  und  Scandinavier  und  selbst  in  den
späteren  Zeiten  das  tartariscbe  Joch  nicht  abgewehrt  werden
konnte.  Da  ferner  die  Anfänge  slavischer  Reiche  —  genau
zu  unterscheiden  von  Staaten  —  einer  späteren  Zeit  angehören,
durch  die  Nichteroberung  von  Constantinopel  das  so  wichtige
Centrum  eines  einheitlichen  Reiches  abhanden  kommt,  dafür  aber
die  Einwirkung  des  bedeutendsten  Culturvolkes  und  Staates  jener
Zeit,  der  Romäer,  auf  die  Slaven  sich  bemerkbar  macht  und
den  barbarischen  Impulsen,  die  bis  dahin  überwiegend  sind,
eine  Schranke  gezogen  wird,  hat  man  wohl  ein  Recht,  die
älteste  Periode  der  slavischen  Geschichte  mit  dem  Jahre  626,
der  Abweisung  des  Sturmes  der  heidnischen  Mächte  auf  Constantinopel, ­
  zu  begrenzen.
II.  Die  Verbindung  der  Slaven  mit  anderen  Völkern  hatte
bisher  nicht  zur  Freiheit,  sondern  zur  Knechtschaft  geführt.
Es  musste  sich  in  der  zweiten  Periode  zeigen,  ob,  als  ihnen
die  Hand  zu  ihrer  Constituirung  gereicht  wurde,  diese  in  einem
ähnlichen  Masse  erfolgt,  als  es  bei  den  Germanen  der  Fall  war.
Diese  hatten  die  Elemente  ihrer  Staatenbildung,  Könige,  Adel,
Freie,  Knechte  aus  der  Heimat  in  die  neuen  Wohnsitze  mitgebracht.
  Wo  sie  römische  Einrichtungen  treffen,  findet  eine
Auseinandersetzung  statt,  und  bald  zeigt  sich  der  Einfluss  der
so  weit  vorangeschrittenen  römischen  Civilisation  in  der  Aufzeichnung ­
  der  germanischen  Gesetze.  Sie  bringen  entweder
das  Christenthum  schon  mit  oder  nehmen  es  kurz  nach  der
Einwanderung  an.  Die  kirchlichen  Einrichtungen  dienen  zur
Befestigung  und  Ausbildung  der  staatlichen,  namentlich  des
Königthums,  das  mit  dem  Principe  der  Erblichkeit  strenge
verbunden  ist.  Sie  knüpfen  an  die  römisch-christliche  Welt  an
und  schöpfen  eine  gemeinsame  Cultur  aus  ihr  wie  aus  einem
gemeinsamen  Brunnen.  Nicht  die  Gleichheit  hat  ihre  Staaten
begründet,  sondern  die  gesetzliche  Abstufung,  und  wo  Gleichheit ­
  entstand,  war  sie  eine  Folge  der  Gesetzgebung.  Wohl
hat  sich  aber  nirgends  das  Princip  der  Gleichheit  Aller  stärker
vorgefunden  als  in  den  nun  entstehenden  slavischen  Reichen,
die  eben  deshalb  keine  Staaten  werden  und  jähen  Katastrophen
fortwährend  ausgesetzt  sind.  Gleichheit  ist  wohl  gut,  um  Stämme
in  ihrer  aviten  Einfachheit  zu  erhalten,  aber  nicht  zur  Staatenbegründung. ­
  Es  entspricht  gewiss  die  altslavische  Einrichtung
            
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