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Häfler.
Magyaren, Petsc heu egen und Scandinavier und selbst in den
späteren Zeiten das tartariscbe Joch nicht abgewehrt werden
konnte. Da ferner die Anfänge slavischer Reiche — genau
zu unterscheiden von Staaten — einer späteren Zeit angehören,
durch die Nichteroberung von Constantinopel das so wichtige
Centrum eines einheitlichen Reiches abhanden kommt, dafür aber
die Einwirkung des bedeutendsten Culturvolkes und Staates jener
Zeit, der Romäer, auf die Slaven sich bemerkbar macht und
den barbarischen Impulsen, die bis dahin überwiegend sind,
eine Schranke gezogen wird, hat man wohl ein Recht, die
älteste Periode der slavischen Geschichte mit dem Jahre 626,
der Abweisung des Sturmes der heidnischen Mächte auf Constantinopel,
zu begrenzen.
II. Die Verbindung der Slaven mit anderen Völkern hatte
bisher nicht zur Freiheit, sondern zur Knechtschaft geführt.
Es musste sich in der zweiten Periode zeigen, ob, als ihnen
die Hand zu ihrer Constituirung gereicht wurde, diese in einem
ähnlichen Masse erfolgt, als es bei den Germanen der Fall war.
Diese hatten die Elemente ihrer Staatenbildung, Könige, Adel,
Freie, Knechte aus der Heimat in die neuen Wohnsitze mitgebracht.
Wo sie römische Einrichtungen treffen, findet eine
Auseinandersetzung statt, und bald zeigt sich der Einfluss der
so weit vorangeschrittenen römischen Civilisation in der Aufzeichnung
der germanischen Gesetze. Sie bringen entweder
das Christenthum schon mit oder nehmen es kurz nach der
Einwanderung an. Die kirchlichen Einrichtungen dienen zur
Befestigung und Ausbildung der staatlichen, namentlich des
Königthums, das mit dem Principe der Erblichkeit strenge
verbunden ist. Sie knüpfen an die römisch-christliche Welt an
und schöpfen eine gemeinsame Cultur aus ihr wie aus einem
gemeinsamen Brunnen. Nicht die Gleichheit hat ihre Staaten
begründet, sondern die gesetzliche Abstufung, und wo Gleichheit
entstand, war sie eine Folge der Gesetzgebung. Wohl
hat sich aber nirgends das Princip der Gleichheit Aller stärker
vorgefunden als in den nun entstehenden slavischen Reichen,
die eben deshalb keine Staaten werden und jähen Katastrophen
fortwährend ausgesetzt sind. Gleichheit ist wohl gut, um Stämme
in ihrer aviten Einfachheit zu erhalten, aber nicht zur Staatenbegründung.
Es entspricht gewiss die altslavische Einrichtung