Die neuentdeckten Inschriften über Cyrus.
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Xenophon wahrscheinlich richtig von Lydien aus geschehen
lässt, 1 darf man hieraus keinen Schluss ziehen. 2 Sachlich
erheben sich auch, wie es scheint gleichzeitig am 14. des
Monats, die Bewohner der nördlich gelegenen Landestheile
Akkad; ,die Krieger besetzten ohne Kampf' die etwa zwölf
Meilen nordwestlich von Babylon gelegene Stadt Sipar, jetzt
Sefeirah. ,Nabonedus floh; am 16. Duz stieg Ugbaru (Gobryas),
Statthalter des Landes Gutium (d. h. Kurdistan) 3 mit Cyrus’
Armee ohne Gefecht nach Babylon hinab, hierauf nahm er Nabonedus,
nachdem er ihn gebunden hatte, nach Babylon.'
Aus dieser Erzählung, in welcher der Mitwirkung des
Statthalters der Guti oder Kurden gedacht ist, welche nun in
ihrem nördlich wohnenden Theile zu Medien wie früher ganz
zu Assyrien gehörten, werden sich zunächst die Schlussworte
in Nebukadnezar’s Weissagung 1 erklären: ,mit ihm (dem Perser)
zusammen (gegen Euch Chaldäer) wird der Meder wirken,
Assyriens Stolz'. Für die Erklärung des letztem Beisatzes
wird die freilich besonders für Xenophons eigene Quellenbenutzung
erhebliche Thatsache auch zu erwägen sein, dass
Gobryas in der Cyropädie als überaus mächtiger assyrischer
Grosser 5 erscheint, der auch nach dem Uebertritte zu Cyrus
im Besitze seines Fürstenthums und seiner herrlichen Burg
verbleibt, Treue hält und nur Rache an dem schlechten Könige
von Babylon ersehnt, der ihm den einzigen Sohn gemordet
hat. Nabouedus’ Gefangennahme durch Gobryas wird aber von
Xenophon in einer die Inschrift vielleicht ergänzenden Weise
erzählt, indem der babylonische König von Gadatas und Gobryas
mit ihren zahlreichen Leuten mit gezogenem Säbel getroffen
und unter Niedermachung seines Gefolges bewältigt
wird. 6 Eine Erhebung von ,Guti' am Ende dieses Monats
1 Krösus’ Sturz S. 208 flg.
2 Pinehes bemerkt richtig: the line of operations of Cyrus musst have been
very long. S. 148.
3 Sir Henry Rawlinson (Journal R. A. S. XII, 7S.) beweist, dass die Guti
mit den Kurden identisch sind.
4 Vgl. oben S. 716, Anm. 4.
5 ’Aooüpio? rrpcaßunjs IV. 6 und sonst V, 2.
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Sitznngsber. d. phil.-hist. CI. XCVII. Bd. III. Hft. 46