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Osterfest aufgestellt worden wäre, sicherlich wiederholt hätten,
und auch der romantische Wunsch mancher Verfechter der
astronomischen Rechnung, die Päpste sollten wieder zu dem
,pascham indicire - ' ihrer ältesten Vorgänger zurückkehren, hätte
der Streitsucht kaum Schranken auferlegen können. So müssen
wir den nüchternen Realismus, von dem sich die römischen
Astronomen leiten liessen, nur billigen, müssen ihnen Recht
geben, dass sie für das als nöthig angesehene kirchliche Kalendarium
und die Bestimmung des Osterfestes die cyclische Rechnung
beibehielten. Es kann Wunder nehmen, dass die radicalen
Wiener und Portugiesen, sowie ihre Vorläufer nicht weiter gegangen
sind, die kirchliche Osterfeier über Bord werfen und
Ostern zu einem unbeweglichen Feste erklärt wissen wollten.
Hätten sie diesen Schritt zu thun gewagt — und seine Eiiaubtheit
wurde von gut katholischer, ihnen bekannter Seite, nämlich
von Paulus v. Middelburg bewiesen — so wäre Consequenz in
ihrem System gewesen, denn dann hätte man in der That der
cyclischen Rechnung gar nicht bedurft, dann wäre die Vorrechnung
von Himmelserscheinungen für den christlichen Kult
ganz überflüssig, das Kalenderwesen überhaupt ganz losgelöst
vom kirchlichen Gottesdienste geworden, dann wäre es auch
gleichgiltig und keine Streitigkeiten gebärend gewesen, ob
der eine Astronom das Aequinoctium und einen Vollmond
anders bestimmte als ein anderer, denn der zum Federkampfe
einladende Turnierplan des Osteransatzes wäre gesperrt gewesen.
In keinem der Gutachten wird die Unbeweglichkeit des
Osterfestes auch nur angedeutet, und der Kalendercommission
lag sie, wenn sie auch vielleicht von einigen Mitgliedern als
erlaubt und durchführbar angesehen werden mochte, 1 ferne,
sie lag auch ferne den Absichten Gregors XIII., der bei seiner
Reform möglichst wenig an den alten Regeln geändert wissen
wollte; 2 und so blieb denn immerhin das Beste, die cyclische
Rechnung beizubehalten. Sie wurde aber in Rom nicht als
selbstverständlich angenommen, denn Clavius verbreitet sich
1 Clavius, Explicatio p. 59: ,Non sunt audiendi, qui ita (Ecclesiam debere
solemnitateni Paschalem peragere stato semper die) censent, quamvis
Ecclesia id suo iure utens libere facere posset et nemo eam ob id posset
reprehendere* etc.
2 Clavius, Explicatio p. 580.