Beiträge zur Geschichte der Gregorianischen Kalenderreform.
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Das Judicium des Fabricius wurde durch die vom Rector
niedergesetzte Commission, in der neben dem Decan der theologischen
Facultät der ihr auch angehörige Rector und ausserdem
zwei Professoren aus dem Jesuitenorden sassen, geprüft und
mit einem gutheissenden Schreiben an den Kaiser geschickt,
der es nach Rom gelangen liess, wo ihm in der von uns benützten
Sammlung der erste Platz eingeräumt wurde.
Wir haben damit die Reihe der eingelaufenen Gutachten
erschöpft, und nur ein kurzer Rückblick auf sie möge gestattet
sein. Mit dem ,concorditer consentire' der Fürsten und Universitäten
der Bulle ,Inter Gravissimas' und bei Clavius hat
es wohl seine guten Wege: nur auf den dem heiligen Vater
gegenüber nöthigen Höflichkeitsformeln konnte dieser Ausdruck
fussen, nicht aber auf dem thatsächlichen Inhalte der Einläufe,
denn nur Eine Universität haben wir unbedingten Beifall spenden
sehen, und auch Könige, wie die von Frankreich und Spanien,
stimmen nur bedingungsweise zu. Mannigfachar Art dagegen
sind die Einwendungen und ebenso mannigfach die Wünsche,
welche im Gegensatz zum Entwurf über die Reform ausgesprochen
wurden. Viele unter ihnen sind sicherlich ganz kleinlicher
Natur, nur dem Bestreben des Kritikers entsprungen,
neben der Negation, zu der er, sich als Beurtheiler verpflichtet
fühlt, auch etwas Positives, sei es auch noch so unbedeutend
und verschroben, vorzubringen. Ueber diese konnte die Commission
leichten Herzens zur Tagesordnung übergehen; etwas
anders aber war es mit denen, welche Gewohnheit und Ehrfurcht
vor dem Althergebrachten ins Feld führten, namentlich
den Vertheidigern des alten Numerus aureus. Die Commission
setzte sich über sie hinweg und konnte sich dabei leicht auf
frühere Vorschläge berufen; aber sie hätte dies noch viel leichter
haben können, denn die Ehrfurcht vor dem Numerus aureus
hatte lange keine so festen Wurzeln, als seine Vertheidiger
und, wie es scheint, auch die Commission ihm zutrauten. Zunächst
war die Frage rein formell, denn wenn man unter ,Numerus
aureus' den 19jährigen Mondcyclus verstand, so wurde dieser ja
durch den Entwurf kaum berührt; nach wie vor blieb die
Gleichung: ,19 solare Jahre = 23f> synodischen Mondmonaten'
aufgestellt und bildete die Grundlage des neuen Lunarkalenders.