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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 97. Band, (Jahrgang 1880)

Die  fremdländische!!  Beiche  za  den  Zeiten  der  Sui.

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Was  die  Kleidung  betrifft,  so  tragen  die  Männer  Röcke
und  Hemden.  Die  Aermel  sind  unscheinbar  und  klein.  Die
Schuhe  sind  gleich  Schuhen  mit  einfachem  Boden.  Man  firnisst
den  Obertheil  und  bindet  die  Schuhe  an  die  Beine.  Die  gewöhnlichen ­
  Menschen  gehen  häufig  barfuss.
Man  darf  kein  Gold  und  Silber  zur  Zierde  verwenden.
In  der  alten  Zeit  kleidete  man  sich  in  schräge  Breiten  Leinwand. ­
  Dieselben  waren  geknüpft  und  übereinander  geschlagen,
hatten  aber  keine  Naht.
Auf  dem  Haupte  trägt  man  ebenfalls  keine  Mütze.  Man
lässt  nur  das  Haupthaar  über  beide  Ohren  herabhängen.  Zu
den  Zeiten  der  Sui  liess  der  König  zum  ersten  Male  Mützen
zuschneiden.  Man  verfertigte  sie  aus  Brocat  und  buntem  Stickwerk, ­
  verzierte  sie  mit  goldenen  und  silbernen  geschnitzten
Blumen.
Die  Frauen  binden  das  Haupthaar  rückwärts.  Sie  kleiden
sich  ebenfalls  in  Röcke  und  Hemden.  Die  Hnterröcke  haben
Säume.  Feinen  Bambus  macht  man  zu  Kämmen.  Geheftete
Gräser  macht  man  zu  Matten.  Vermischte  Häute  macht  man
zu  Beuteln.  Zu  den  Säumen  verwendet  man  gestreifte  Häute.
Man  hat  Bogen,  Pfeile,  Schwerter,  Lanzen,  Armbrüste,
Hakenlanzen  und  Aexte.  Gefirnisste  Häute  macht  man  zu
Panzern.  Knochen  macht  man  zu  Pfeilspitzen.  Obgleich  es
Waffen  gibt,  kennt  man  keine  Eroberungszüge  und  Kämpfe.
Wenn  der  König  sich  zu  der  Versammlung  an  dem  Hofe
begibt,  muss  man  den  Stab  des  Verfahrens  aufstellen  und  die
Musik  des  Reiches  aufführen.
Die  Thüren  des  Volkes  mögen  zehnmal  zehntausend  sein.
Die  Mörder,  Räuber  und  Eindringlinge  pflegt  man  mit
dem  Tode  zu  bestrafen.  Bei  Dieben  berechnet  man  die  zu
ersetzenden  Sachen.  Wer  keine  Güter  hat,  wird  eingezogen
und  zum  Sclaven  gemacht.  Auf  die  übrigen  Verbrechen  steht
je  nach  der  Leichte  oder  Schwere  die  Verbannung  oder  der
Stock.
Wenn  man  bei  Streitigkeiten  in  Rechtssachen  untersucht,
drückt  man  dem  Unnachgiebigen  mit  einem  Holze  das  Knie.
Bisweilen  spannt  man  einen  starken  Bogen  und  sägt  ihm  mit
der  Sehne  den  Hals  an.  Bisweilen  legt  man  kleine  Steine  in
siedendes  Wasser  und  heisst  denjenigen,  der  etwas  bestreitet,
            
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