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T o i s c h e r.
verlangen (Medeamanz von Samargone), die wieder abgewiesen
wird (3951—4272) und noch von einer weiteren Botschaft
erzählt Ulrich dann (5481—5611) nach Gu. II, 18—44 (Alexander
erhält da noch einmal die spöttischen Geschenke). Zunächst
aber geht er von der Berathung der Perser über —
durch eine Betrachtung über den Tod vermittelt — zur Erzählung
vom Tode des Philippus (—2152 vgl. Psk. I, 24),
womit er den Gu. erreicht.
Was vom II.—IX. Buche aus Hdp. herübergenommen ist,
habe ich im grossen Ganzen schon oben (S. 323) angegeben. Zu
sehr ins Detail einzugehen verbietet die Beschaffenheit der Hdp.
und ich will darum nicht erst im Einzelnen ausführen, wie er
das und jenes verändern musste, um es der Erzählung des Gu.
einfügen zu können. Dass es ohne Aenderungen nicht gieng,
liegt auf der Hand, dass er zuweilen auch den Gu. verlässt,
um der Hdp. zu folgen (z. B. der Tod des Darius) wurde
erwähnt, ebenso wie schon ein Beispiel angeführt wurde, dass
er manchmal vergisst, dass er eine Sache schon nach der einen
Quelle erzählt hat und nun nach der zweiten es nochmals
bringt (die spöttischen Geschenke des Darius).
Auf das X. Buch müssen wir doch etwas näher eingehen.
Es ist aber dafür nothwendig, zuerst einen Blick zu werfen
auf die Hdp. selbst.
Dieses Werk (vgl. Zacher, Pseudocallistlienes S. 106 ff.)
hat schon schwere Schicksale erlebt, aber noch immer keine
Ausgabe. Wer immer sich mit einem Werke der grossen , Alexandersage'
beschäftigt — alle klagen über diesen Mangel, und
ich kann keine Ausnahme machen. ,Die Forschung bleibt
höchst mühselig und kann doch nur zu mehr oder minder
unzulänglichen Ergebnissen führen', sagt Zacher, und man wird
es bei diesen Umständen vielleicht entschuldigen, wenn meine
Rechnung nicht überall ohne Rest aufgeht. Einige Mühe habe
ich nicht gescheut.
Eine Buchhändleranzeigc von Teubner in Leipzig (s. Teuffel
röm. Littg. 3 47, 2) versprach in Alexander Magnus. Collectio scriptorum
ad fabulosam eins historiam. pertinentium, herausgegeben von
Wend. Förster als VII. Band die Hdp. in doppelter Fassung,
einer kürzeren (nach der Münsterer und Bamberger Hs.) und
einer ausgeführteren (nach Pariser Hss.).