Beiträge zur Geschichte der Gregorianischen Kalenderreforra.
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die Auslassung von 14 Tagen und die Reduction des Aequinoctiums
auf den 25. März, welche ja sicherlich viel grössere
Umwälzungen im Kalenderwesen gemacht hätte, als die vorgeschlagene
auf den 21. März. Den Werth der Epacten kennt
er an, ist aber bei seiner Liebe zum Alten für die Beibehaltung
des Numerus aureus, der zunächst entsprechend dem angewachsenen
Fehler des Lunarkalenders verrückt werden sollte; zur
Vermeidung des neuerlichen Anwachsens solle sodann der Papst,
so oft in Folge der Correctur des Sonnenjahres in den centenaren
Jahren eine Verrückung des Lunarkalenders bevorsteht,
prüfen lassen, ob trotz ihr für das kommende Jahrhundert die
Stellung der Numeri aurei noch tauge; wenn nicht, müssten die
Numeri aurei vor- oder zurückgerückt werden und von-dieser
gefällten Entscheidung die Druckereien wegen der Kalendarien
und Breviere zeitig genug verständigt, dann aber auch strenge
überwacht werden. Dass dies ganz leicht und ohne Verwirrung
zu bewerkstelligen sein werde, beweist dem Ubaldus der Umstand,
dass die Correctur des Breviers unter Pius V. ganz
anstandslos vor sich gegangen war.
Nach so vielen tadelnden Gutachten aus der Heimat des
neuen Kalenders möge endlich eines völlig zustimmenden gedacht
werden, das der Herzog Emanuel Philibert von Savoyen
mit Brief vom 31. Mai 1578 aus der Feder seines Mathematikers,
G. B. Benedetti, nach Rom senden konnte. 1 Viel
Freude wird damit freilich der Commission nicht bereitet
worden sein, denn es zeigt sich in der Unterwürfigkeit des
Mannes zugleich auch seine Unfähigkeit, anders zu urtheilen. 2
Begeben wir uns von Italien weg zu den anderen Ländern,
so sind dieselben ihm gegenüber sehr mager vertreten;
1 Cod. Vatic. 5645. fol. 8.
2 Es muss auffallen, dass eine Anzahl von Trac.taten über die Kalenderreform,
die zwischen den Jahren 1578 und 1582 in Italien erschienen,
sich nicht in der Gutachtensammlung finden (ihre Titel in der Polemik
a. a. O. p. 493). Sie sind vielleicht unter den Druckwerken der Vaticana
eingereiht; aber da auch sonst gedruckte Schriften, wie die des Zarlinus
und des Hugolinus Martellus, in der Sammlung sind, so lässt sich annehmen,
dass sie der Commission gar nicht zugekommen sind. Selbst
die 1513 erschienene ,Paulina‘ des Paulus von Middelburg findet sich als
Cod. Vatic. 7046 in der Sammlung, offenbar eingeschickt von einem es
sich sehr bequem machenden bestellten Begutachter.