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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 97. Band, (Jahrgang 1880)

Beiträge  zur  Geschichte  der  Gregorianischen  Kalenderreform.

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Zeichnet  sich  dieses  Gutachten  nach  der  einen  Seite  hin
durch  Sachlichkeit  und  überhaupt  durch  die  nöthige  Kürze  aus,
so  können  wir  zum  mindesten  den  letzteren  Vorzug  auch  noch
dem  des  Josefus  Mozzolinus  zuerkennen, 1  der  wohl  der
neuen  Schaltregel  zustimmt,  jedoch  die  Reduction  der  Jahrpunkte ­
  auf  den  Stand  zur  Zeit  Casars  vorzieht,  ohne  jedoch
die  dadurch  nöthigen  Veränderungen  in  der  Osterregel  auch
nur  mit  einem  Worte  zu  berühren.  '
Die  beiden  andern  Gutachten  jedoch  sind  entsetzlich  weitschweifig ­
  und  müssen  mit  zu  den  Plagegeistern  gezählt  werden,
welche  den  mit  ihrer  Prüfung  betrauten  Commissionsmitgliedern
nach  Rom  geschickt  wurden.  Schon  der  Pisaner  Julius  Angelus ­
  Bargaeus  2  gibt  nicht  das  verlangte  Gutachten,  sondern
führt  alle  möglichen  Arten  der  Reform  in  keineswegs  methodischer ­
  Weise  an,  jeder  das  Wort  sprechend,  so  lange  er  mit
ihr  beschäftigt  ist,  sie  dann  fallen  lassend  und  schlecht  findend,
sobald  er  mit  der  nächsten  beschäftigt  ist  —  mit  einem  Worte,
es  ist  ihm  gleichgiltig,  welche  Form  angewendet  wird.  Vor  Allem
gilt  dies  bei  der  Besprechung  des  Lunarkalenders,  wo  mitten
unter  vielen  von  ihm  als  möglich  angesehenen  Arten  auch  der
Epaetencyclus  reprodueirt  wird;  ebenso  beim  Sonnenjahre,  und
nur  insoferne  ist  uns  hier  ein  interessanter  Punkt  aufgestossen,
als  Bargaeus  im  Gegensätze  zum  Entwürfe  dem  Copernikanischen
  Jahresansatze  entschieden  den  Vorzug  einräumt  und  ihn
allen  seinen  Vorschlägen  zu  Grunde  legt.  —  Als  der  beste
Repräsentant  aber  der  weitschweifigen  Gelehrtenmanier  jener
Zeit  erscheint  uns  das  Buch  des  Florentiners  Philippus  Fontanius.
 3  Nach  33  Capiteln  Auseinandersetzungen  über  das
Ptolemaeische  System  nach  Art  der  alten  Computi  und  mit
allem  bei  ihnen  auftretenden  Beiwerke  kommt  er  zur  Sache,
,postquain  nonnulla  necessaria  ad  anni  reductionem  praolibaviP,
1  Gutachten  ohne  Titel  im  Cod.  Vatic.  7050.
2  De  anni  et  dierum  festorum  emendatione.  Cod.  Vatic.  7056.
3  Ph.  Funtanius  hat  nach  Ximenes  a.  a.  0.  p.  CXII  im  Jahre  1570  ein
Buch:  ,De  ratione  reducendi  anni  ad  legitimam  formain  et  numerum  ac
aliis  ad  eain  rem  pertinentibus 1  veröffentlicht.  Es  war  mir  nicht  zugänglich, ­
  ich  kann  daher  nicht  sagen,  ob  das  handschriftlich  im  Cod.
Vatic.  7053  befindliche,  des  Titels  entbehrende  Gutachten  etwa  nur  eine
Abschrift  -mit  Berücksichtigung  des  neuen  Zweckes  ist.
            
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