Beschreibung der isländischen Saga. T.
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Auch was der Verfasser unmöglich wissen kann, wird
hie und da erzählt. — Z. B. was Egill bei dem kurländischen
Abentheuer, von seinen Gefährten getrennt, von den Feinden
nicht gesehen, thut. — Am auffallendsten aber sind die letzten
Lebensäusserungen Skarphedhins in Njala C. 130, 20 ff. 1
Aber nicht immer; im Gegentheil, es ist das seltenere.
Eigla C. 61, S. 396, C. 88, S. 766 wird nicht erzählt, nur
als Vennuthung der Leute berichtet, dass Egill und Skallagrimr
vor ihrem Tode ihre Schätze verborgen hätten. Es war
niemand dabei, der es hätte erzählen können. Auch was zwei
Personen allein thun, wird verschwiegen, wenn sie dabei ihren
Tod finden. Hardh. S. 115: Thorgrima und Thorbjörg treffen
sich, dann werden ihre zerrissenen Leichen gefunden. Aehnlich
S. 116 Grimkell und Thordlir, aber auch die Art des ehelichen
Verkehrs zwischen Hrutr und Unnr in Njala kann C. 6, 63 ff.
nur errathen werden.
Auch wenn zwei sich heimlich besprechen, wird oft der
Inhalt des Gespräches nicht angegeben, Eyrb. S. 49. 64, Laxd.
C. 71, S. 305, Njala C. 91, 27, C. 92, 49.
In Erwähnung natürlicher Vorgänge und Verrichtungen
und deren Benennung herrscht wenig Beschränkung: ganga
dlfreka u. ä. Eir. W. 124, Eyrb. S. 7. 10. 40. 98, Floam. S. 149, 10,
Reykd. S. 305, —freta Dropl. S. 31, Ljosv. S. 54, von Kindern,—
spyja Eigla C. 74, S. 552 f., — serdhci und Umschreibungen,
Bjarn. S. 31 in einem Gedicht, Fostbr. S. 56 (klappa um maga
konum), Grettla C. 17, S. 33 (klappa um Tcvidhinn d konu Bdrdhar),
Korm. C. 20, S. 195 in einem Gedicht, Njala C. 7, 47
in der Rede Unns (sie erklärt ihrem Vater die Impotenz ihres
Mannes), C. 8, 48 in der Rede von Kindern, C. 17, 11 (brölta
d maga Hallgerdhi),— Onanie? Band. S. 23, — Paederastie Fostbr.
8. 103, etwas ähnliches Thorst. S. 175, 26, Thorv. S. 45, —-geschlechtlicher
Verkehr mit Dämonen, Njala C. 123, 93.
1 S. Döring, Bemerkungen S. 23. Aber das Beispiel aus Vatnsd. S. 44,
23 ff. ist unsicher. S. 44, 11 heisst es nur, dass nicht viel Leute bei
Thorolfr waren. Dass seine Handlungen innerhalb der Hiitte keine Zeugen
gehabt hätten, ist nicht zu erweisen.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. XLVII. Bd. I. Hft. 11