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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

Die  handschriftliche  Ueherliefernng  des  Yictor  von  Yita.

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einen  zweiten  Timotheus,  einen  zweiten  Lukas.  Ich  aber 1
beuge  mich  deinem  Geheisse  und  unternehme  es,  nur  obenhin
und  in  Kürze  die  Begebenheiten  in  Afrika  zur  Zeit  der  wüthenden
  arianischen  Verfolgung  zu  schildern;  wie  ein  Feldarbeiter
will  ich  mit  müden  Schultern  das  Gold  aus  verborgenen  Grotten
Zusammentragen,  das  ungereinigte  Metall  aber  ohne  Säumen
dem  Kunstverständigen  zur  Erprobung  durch  das  Feuer  übergeben, ­
  damit  er  daraus  gütige  Münzen  forme/
Ueber  den  Prolog  äussert  sich  Ruinart  (p.  181  Migne)
mit  folgenden  Worten:  sed  fatendum  est  praefcctionem  lianc  ita
uerborum  ambagibus  esse  inuolutam.,  ut  difficile  sit  uerum  illius
auctoris  sensurn  assequi,  quod  in  causa  est,  cur  eam  deprauatam
esse,  uel  ex  scriptorum  negligentia,  uel  ex  alia  quam  ignoramus
causa,  suspicemur.  Ruinart  gesteht  also  mit  klaren  Worten  zu,
dass  er  den  Sinn  nicht  verstanden  habe,  und  deutet  ausserdem
durch  den  Ausdruck  illius  (seil,  pr.aefationis)  anctorem  seinen
Zweifel  an  der  Autorschaft  Victors  an.  Auch  Ebert  spricht
sich  in  gewissem  Sinne  für  die  Unechtheit  wenigstens  des
grössten  Theiles  des  Prologes  aus.  Seine  Worte  sind  (S.  436,
Anm.  1):  ,Die  schwülstige  Vorrede  aber  ist,  mag  es  sich  mit  ihr
verhalten  wie  es  will,  bis  auf  den  letzten  Satz:  Ego  namque  etc.
das  Werk  eines  Andern,  ein  Citat  aus  einem  Briefe/  Damit
ist  freilich  nur  gesagt,  dass  Victor,  statt  eine  selbständige
Vorrede  zu  schreiben,  es  für  bequemer  gefunden  habe,  das  an
ihn  gerichtete  Schreiben  eines  andern  wortgetreu  hinzusetzen
und  seinerseits  eine  kurze  Bemerkung  daran  zu  knüpfen,  nicht
aber,  dass  der  Prolog  als  solcher  unterschoben  sei.
Zu  einer  anderen  Ansicht  ist  Halm  gekommen;  er  bemerkt ­
  nämlich  zu  den  Worten  At  uero  uenerabilitas  (§.  2):
Apparet  ab  auctore  alterum  induci  se  alloquentem,  quae  pars  prologi
  pertinet  usqae  ad  §.  4.  Er  betrachtet  also  nur  den  mittleren
Absatz  At  uero  —  Pauli  discipulum  als  Citat,  während  er  den
Anfang  und  Schluss  dem  Victor  zuschreibt.
Ich  beschäftige  mich  zunächst  mit  der  Halm’schen  Hypothese. ­
  Dieselbe  erscheint  mir  durchaus  unhaltbar,  da  sie  enge
Zusammengehöriges  aus  einander  reisst.  Denn  wer  sollte  ohne

1  namque.  ist  hier,  wie  häufig  bei  Victor,  offenbar  in  dem  Sinne  von  aulem
oder  uero  gesetzt.
Sitzungsber.  d.  phil.-Mst.  CI.  XCVI.  Bd.  III.  Hft.  47
            
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