Emerico Amari in seinem Verhältniss zn G. B. Yico.
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den Consequenzen, welche ans den metaphysischen Grundanschauungen
seiner allgemeinen Weltlehre sonst sich unvermeidlich
ergeben würden.
Die Zurückhaltung, welche Vico sich in dieser Hinsicht
auferlegt, ist Ursache des Gewichtes, welches er im Gegensätze
zum eigentlichen speculativen Denken auf den an der
Erfahrung entwickelten Sensus communis des menschlichen
Geschlechtes legt. Er kannte übrigens das nach tiefster Begründung
in sich selber strebende philosophische Denken nur
in den Gestalten eines abstracten Spiritualismus und Vernunftdeterminismus,
die ihm mit einer lebensvollen Auffassung des
Menschen und der Welt, in die der Mensch als Erkennender
und Handelnder gestellt ist, nicht vereinbar schienen. Vico’s
Betonung der Bedeutung des die Gesammtheit beseelenden
Gemeinbewusstseins, bestimmt Amari, Vico mit Grotius und
Sokrates in Eine Linie zu stellen, und ihn als den Sokrates
und Grotius des 18. Jahrhunderts zu bezeichnen. Diese Zusammenstellung
ist allerdings nur relativ gemeint, und bezieht
sich darauf, dass jeder dieser drei Männer aus der Gleichförmigkeit
der Gesetze und Anschauungen der Völker die
Existenz eines Jus universale gentium ableitet, welches nach
Sokrates den Völkern nur von der Gottheit dictirt sein kann,
nach Grotius aber zufolge der allen Menschen gemeinsamen
Vernunft sich Bahn bricht. Vico unterscheidet sich von Beiden
durch die ungleich lebendigere Fassung dieses menschlichen
Gemeingeistes, welcher ihm nichts anderes als ein durch das
Wirken der geistig belebenden Nähe der verborgenen Gottheit
causirtes Educt aus der Tiefe der menschlichen Seelen, eine
lebendige Schöpfung der Gottheit ist, deren continuirliche
Schaffensthätigkeit in der Hervorbringung dieses Gemeingeistes
culminirt, und das zeitliche Werk der Menschenschöpfung gewissermassen
zum Abschlüsse bringt, indem hiemit die menschliche
Societät, ausserhalb welcher ein wahrhaftes Menschsein
unmöglich ist, actuirt wird. Freilich ist dieser Abschluss der
göttlichen Schaffensthätigkeit nur ein relativer, sofern in Kraft
derselben verborgenen göttlichen Causalität auch noch das
geistig vertiefte Verständniss der Aussagen des Sensus communis
aus dem Denken des Einzelnen sich heraussetzen soll,
■wodurch die philosophische Erkenntniss des Gerechten, die