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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

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II  ne  in  er.

des  Lebens  und  der  Schriften  des  Dichters,  andererseits  für  die
Textkritik  des  Sedulius  im  Anschluss  auch  des  Beda  Venerabilis
in  den  bezeichneten  Schriften  hat.  Der  Commentar  trägt  an
der  Spitze  jene  biographischen  Bemerkungen,  welche  sich  in
vielen  Hss.  mehr  weniger  vollkommen  finden  und  die  ich  dem
Gennadius  zugeschrieben  habe  1  (siehe  oben  S.  522).  Dagegen
fehlt  hier  die  Bemerkung  über  die  Lebenszeit  des  Dichters,
die  an  einer  anderen  Stelle  des  Comvnentars  berührt  wird,
f.  10  Pacatus  .  i.  pacificus,  quia  eo  tempore,  quum  (quanman
 5
do?)  Sedulius  fecit  hunc  librum,  Alani  (Alani  T  eg.  alani
Windb.)  et  Vandali  (wantandali  Teg.  wandali  Windb.)  uastabant
  Italiam.  Stellen  wir  dieser  Bemerkung  die  aus  den  Hss.
bekannte  Notiz,  die  Abfassungszeit  des  Gedichtes  betreffend,  an
die  Seite  (cf.  de  Sed.  uita  p.  21):  in  Achaia  libros  suos  scripsit
tempore  imperatorum  minoris  Theodosii,  filii  Arcadii  et  Valentiniani,
  filii  Constantii,  so  wird  die  allgemeine  Angabe  des
Commentars  erklärlicher.  Der  Commentator  musste  an  die  Einfälle ­
  und  an  die  Plünderung  Italiens  (im  Jahre  455  wurde  bekanntlich ­
  Rom  14  Tage  lang  geplündert)  durch  die  Vandalen,
die  mit  den  Alanen  nach  Spanien  gekommen  waren  und  von
da  nach  Afrika  übergesetzt  hatten,  gedacht  haben.  Auch  entfällt ­
  dadurch  die  Meinung,  dass  etwa  dem  Verfasser  eine  andere
Quelle  für  diese  Zeitbestimmung  vorlag;  sie  kann  als  einfache
Umschreibung  dessen  gelten,  was  in  anderer  Form  in  den
Seduliushandschriften,  und  wie  ich  glaube  aus  Gennadius  entlehnt, ­
  gelesen  wird.  In  Bezug  auf  die  Gedichte  des  Sedulius
ergibt  sich  aus  dieser  Expositio,  dass  man  im  IX.  Jahrhundert
eben  auch  nur  jene  Gedichte  dieses  Dichters  kannte,  die  ihm
sicher  zugeschrieben  werden  (vgl.  de  Sed.  uit.  p.  37  f.)  und
dass  man  beispielshalber  vom  Cento  Virgilianus,  den  man

1  Die  Bemerkungen  in  diesem  Commentar  enthalten  einen  Beisatz,  der
mich  von  neuem  in  dieser  Ansicht  bestärkt.  Er  heisst:  .  .  .  scripsit  hunc
librum  quasi  per  dirocheum  id  est  per  duplicem  refectionem:  de  ueteri  et
nouo  testamento.  Man  vgl.  damit  die  Biographie  des  Prudentius  bei
Gennad.  de  uir.  ill.  (Hieronym.  p.  76  ed.  Herding)  und  die  Hss.  zu
Prudentius  bei  Dressei,  Prud.  opp.  p.  470.  Die  Gleichartigkeit  der  beiden
Notizen  (die  Notiz  bei  Gennadius  hat  zu  vielem  Zweifel  Anlass  gegeben)
verdient  gewiss  Beachtung.
            
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