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des Lebens und der Schriften des Dichters, andererseits für die
Textkritik des Sedulius im Anschluss auch des Beda Venerabilis
in den bezeichneten Schriften hat. Der Commentar trägt an
der Spitze jene biographischen Bemerkungen, welche sich in
vielen Hss. mehr weniger vollkommen finden und die ich dem
Gennadius zugeschrieben habe 1 (siehe oben S. 522). Dagegen
fehlt hier die Bemerkung über die Lebenszeit des Dichters,
die an einer anderen Stelle des Comvnentars berührt wird,
f. 10 Pacatus . i. pacificus, quia eo tempore, quum (quanman
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do?) Sedulius fecit hunc librum, Alani (Alani T eg. alani
Windb.) et Vandali (wantandali Teg. wandali Windb.) uastabant
Italiam. Stellen wir dieser Bemerkung die aus den Hss.
bekannte Notiz, die Abfassungszeit des Gedichtes betreffend, an
die Seite (cf. de Sed. uita p. 21): in Achaia libros suos scripsit
tempore imperatorum minoris Theodosii, filii Arcadii et Valentiniani,
filii Constantii, so wird die allgemeine Angabe des
Commentars erklärlicher. Der Commentator musste an die Einfälle
und an die Plünderung Italiens (im Jahre 455 wurde bekanntlich
Rom 14 Tage lang geplündert) durch die Vandalen,
die mit den Alanen nach Spanien gekommen waren und von
da nach Afrika übergesetzt hatten, gedacht haben. Auch entfällt
dadurch die Meinung, dass etwa dem Verfasser eine andere
Quelle für diese Zeitbestimmung vorlag; sie kann als einfache
Umschreibung dessen gelten, was in anderer Form in den
Seduliushandschriften, und wie ich glaube aus Gennadius entlehnt,
gelesen wird. In Bezug auf die Gedichte des Sedulius
ergibt sich aus dieser Expositio, dass man im IX. Jahrhundert
eben auch nur jene Gedichte dieses Dichters kannte, die ihm
sicher zugeschrieben werden (vgl. de Sed. uit. p. 37 f.) und
dass man beispielshalber vom Cento Virgilianus, den man
1 Die Bemerkungen in diesem Commentar enthalten einen Beisatz, der
mich von neuem in dieser Ansicht bestärkt. Er heisst: . . . scripsit hunc
librum quasi per dirocheum id est per duplicem refectionem: de ueteri et
nouo testamento. Man vgl. damit die Biographie des Prudentius bei
Gennad. de uir. ill. (Hieronym. p. 76 ed. Herding) und die Hss. zu
Prudentius bei Dressei, Prud. opp. p. 470. Die Gleichartigkeit der beiden
Notizen (die Notiz bei Gennadius hat zu vielem Zweifel Anlass gegeben)
verdient gewiss Beachtung.