540
Hnemer.
sancti composuerunt. Exp. f. 4 Sollertia, soll on 1 graece multum,
inde sollertia multarum artium peritia. Cod. Mon. Sollon graece,
latine dicitur multuni, inde sollertia multarum artium peritia.
Auch der Cod. Vind. 2171 s. IX/'X, enthält auf dem ersten
Blatte: INCIPIT GLOSA DE VERBORVM SEDVLII. Die
Glossen sind von verschiedenen Händen geschrieben, eine jüngere
Hand schrieb sie auch in deutscher Sprache. Sie enthalten meist
nur einfache Worterklärungen, und wenn auch einzelne mit
dem Commentar des Remigius übereinstimmen, so lässt sich
doch die directe Entlehnung, zumal bei der geringen Zahl der
Glossen, nicht erweisen. Zur Probe vgl. man: censeas, iudices.
= Expositio. Cod. tyro puer qui nutritur ad militiam, Exp. f. 3
tyro, nouellus miles et rudis, qui nouiter ad miliciam Christi
uenit. Cod. tyrocinio, seruitio 1 puer qui nutritur ad militiam.
Cod. Unter, parua nauicula = Exp. Cod. dumosi, spinosi =
Exp. u. s. w.
Die meisten Glossen von den von mir in Betracht gezogenen
Hss. enthält der Cod. Vind. 85 s. XI, der auch auf
dem ersten Blatte die gangbarsten Notizen über Leben und
Schriften des Sedulius überliefert. Diese wichtige Handschrift enthält
eine grosse Zahl von Interlinear- und längeren Randglossen,
die auf den ersten Blättern schon stark verblasst sind und auf
den verschiedenen Blättern in verschiedener Zahl erscheinen.
Die Masse dieser Glossen hat zweifelsohne, wie aus dem
Folgenden ersichtlich werden wird, den Commentar des Remigius
zur Quelle. Dieses Glossenwerk umfasst aber einerseits
nicht alle Bemerkungen des Remigius, andererseits auch mehr,
wodurch wir abermals einen Beweis dafür gewinnen, wie gelehrte
Commentare, die hauptsächlich für Schulzwecke bestimmt
waren und deren Verfasser allmählich unbekannt wurden, endlich
im Laufe der roheren Zeit des Mittelalters als Gemeingut
betrachtet wurden, an denen man beliebig Kürzungen und Erweiterungen
2 vornahm. Bekannt ist die Klage des Alexander
de Villa dei (Anfang des XIII. Jahrhunderts) über diesen Uebelstand
und seine Bitte in der praefatio, man möge nur am Rande
1 Vgl. Corssen, Ueber Aussprache und Vocalismus I 2 , S. 225.
2 So schrieb unter die Randglossen dieses Codex auf f. 41 b eine spätere
Hand ganz unpassend einige Hexameter über die stranguria.