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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

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Hnemer.

sancti  composuerunt.  Exp.  f.  4  Sollertia,  soll  on  1  graece  multum,
inde  sollertia  multarum  artium  peritia.  Cod.  Mon.  Sollon  graece,
latine  dicitur  multuni,  inde  sollertia  multarum  artium  peritia.
Auch  der  Cod.  Vind.  2171  s.  IX/'X,  enthält  auf  dem  ersten
Blatte:  INCIPIT  GLOSA  DE  VERBORVM  SEDVLII.  Die
Glossen  sind  von  verschiedenen  Händen  geschrieben,  eine  jüngere
Hand  schrieb  sie  auch  in  deutscher  Sprache.  Sie  enthalten  meist
nur  einfache  Worterklärungen,  und  wenn  auch  einzelne  mit
dem  Commentar  des  Remigius  übereinstimmen,  so  lässt  sich
doch  die  directe  Entlehnung,  zumal  bei  der  geringen  Zahl  der
Glossen,  nicht  erweisen.  Zur  Probe  vgl.  man:  censeas,  iudices.
=  Expositio.  Cod.  tyro  puer  qui  nutritur  ad  militiam,  Exp.  f.  3
tyro,  nouellus  miles  et  rudis,  qui  nouiter  ad  miliciam  Christi
uenit.  Cod.  tyrocinio,  seruitio  1  puer  qui  nutritur  ad  militiam.
Cod.  Unter,  parua  nauicula  =  Exp.  Cod.  dumosi,  spinosi  =
Exp.  u.  s.  w.
Die  meisten  Glossen  von  den  von  mir  in  Betracht  gezogenen ­
  Hss.  enthält  der  Cod.  Vind.  85  s.  XI,  der  auch  auf
dem  ersten  Blatte  die  gangbarsten  Notizen  über  Leben  und
Schriften  des  Sedulius  überliefert.  Diese  wichtige  Handschrift  enthält ­
  eine  grosse  Zahl  von  Interlinear-  und  längeren  Randglossen,
die  auf  den  ersten  Blättern  schon  stark  verblasst  sind  und  auf
den  verschiedenen  Blättern  in  verschiedener  Zahl  erscheinen.
Die  Masse  dieser  Glossen  hat  zweifelsohne,  wie  aus  dem
Folgenden  ersichtlich  werden  wird,  den  Commentar  des  Remigius ­
  zur  Quelle.  Dieses  Glossenwerk  umfasst  aber  einerseits
nicht  alle  Bemerkungen  des  Remigius,  andererseits  auch  mehr,
wodurch  wir  abermals  einen  Beweis  dafür  gewinnen,  wie  gelehrte ­
  Commentare,  die  hauptsächlich  für  Schulzwecke  bestimmt
waren  und  deren  Verfasser  allmählich  unbekannt  wurden,  endlich ­
  im  Laufe  der  roheren  Zeit  des  Mittelalters  als  Gemeingut
betrachtet  wurden,  an  denen  man  beliebig  Kürzungen  und  Erweiterungen ­
  2  vornahm.  Bekannt  ist  die  Klage  des  Alexander
de  Villa  dei  (Anfang  des  XIII.  Jahrhunderts)  über  diesen  Uebelstand
  und  seine  Bitte  in  der  praefatio,  man  möge  nur  am  Rande

1  Vgl.  Corssen,  Ueber  Aussprache  und  Vocalismus  I 2 ,  S.  225.
2  So  schrieb  unter  die  Randglossen  dieses  Codex  auf  f.  41 b  eine  spätere
Hand  ganz  unpassend  einige  Hexameter  über  die  stranguria.
            
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