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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

Ueber  ein  Glossenwerk  zum  Dichter  Sedulius.

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Die  literarischen  Bestrebungen  in  Deutschland  knüpfen
sich  im  Mittelalter  vielfach  an  Frankreich.  Auch  für  das
X.  Jahrhundert  und  weiter  zurück  sind  lebhafte  Wechselbeziehungen ­
  zwischen  beiden  Ländern  constatirt  worden, 1  wenn
auch  fremder  Einfluss  noch  nicht  so  bedeutend  war  wie  im
XI.  Jahrhundert,  wo  wir  aus  ganz  Deutschland  Schüler  nach
der  Normandie  wandern  sehen,  um  sich  bei  dem  berühmten
Lanfranc  die  didaktisch-theologische  Schulung  anzueignen.  Was
hat  aber  Frankreich  um  das  IX.  Jahrhundert  für  berühmte
Grammatiker  aufzuweisen,  deren  Ruhm  sich  nach  Deutschland
erstreckte  und  die  für  dieses  nicht  ohne  Einfluss  blieben?
Wir  sind  in  unserer  Untersuchung  dahin  gelangt,  dass
wir  das  ablaufende  IX.  Jahrhundert  ungefähr  als  Zeitgrenze
für  die  Abfassung  dieses  Commentars  annehmen.  Kein  weiterer
Anhaltspunkt  führt  uns  auf  eine  viel  spätere  Zeit,  noch  finden
sich  Anzeichen,  die  auf  eine  frühere  Zeit  hinweisen.  Es  entsteht ­
  nun  die  Frage:  welcher  Remigius,  der  nicht  über  die  erste
Hälfte  des  X.  Jahrhunderts  hinaufgereicht  haben  kann,  hat
diesen  Commentar  verfasst?  Es  werden  mehrere  namhafte
Schriftsteller  dieses  Namens  überliefert.
Aus  der  zweiten  Hälfte  des  V.  Jahrhunderts  ist  uns  Remigius ­
  von  Rheims  (f  533)  rühmlichst  bekannt  geworden,
ein  Zeitgenosse  des  Sidonius  Apollinaris  (vgl.  dessen  epist.
IX,  7).  Dieser  kann  zwar  nicht  als  Verfasser  des  genannten
Commentars  in  Betracht  kommen,  wenn  der  auf  Beda  bezügliche ­
  Theil  zum  Commentar  des  Sedulius  mitgerechnet  wird,
aber  da  er  mit  einem  späteren  Remigius  mehrfach  verwechselt
wird, 2  musste  hier  seiner  Erwähnung  geschehen.  Aus  dem

GLOSSEME  LIB.  X.  In  monasterio  phyuhtwangensi  a  quinto  libro  usq;
huc  conscripsi  ego  Froumundus.  Sed  primum  secundum  tertium  et  quartum
  COLONIE  in  monasterio  sei  pantaleymonis.  Deus  addat  et  alios  qui
secuntur  ut  sibi  placet.  Siebe  unten  S.  515.
1  Vgl.  Diimmler  im  neuen  Archiv  I,  183.
2  Diesem  Remigius  wurde  durch  lange  Zeit  der  Commentar  zu  den  Paulinischen ­
  Briefen  zugeschrieben,  bis  man  ihn  endlich,  da  Gregor  der  Grosse
und  Beda  darin  citirt  werden,  dem  Remigius  von  Auxerre  zurückgab.
Nicht  unwahrscheinlich  ist,  dass  in  der  Aufschrift  des  Londoner
Codex  Reg.  15  B  XIX  (zu  Sedulius)  Liber  sei  Remigii  Rem(ensis)  s.  IX/X
(vgl.  Zangemeister,  Bericht  S.  31)  eine  gleiche  Verwechslung  stattgefunden
hat,  die  unten  eine  Erklärung  finden  wird.
            
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