Ueber ein Glossenwerk zum Dichter Sedulius.
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Die literarischen Bestrebungen in Deutschland knüpfen
sich im Mittelalter vielfach an Frankreich. Auch für das
X. Jahrhundert und weiter zurück sind lebhafte Wechselbeziehungen
zwischen beiden Ländern constatirt worden, 1 wenn
auch fremder Einfluss noch nicht so bedeutend war wie im
XI. Jahrhundert, wo wir aus ganz Deutschland Schüler nach
der Normandie wandern sehen, um sich bei dem berühmten
Lanfranc die didaktisch-theologische Schulung anzueignen. Was
hat aber Frankreich um das IX. Jahrhundert für berühmte
Grammatiker aufzuweisen, deren Ruhm sich nach Deutschland
erstreckte und die für dieses nicht ohne Einfluss blieben?
Wir sind in unserer Untersuchung dahin gelangt, dass
wir das ablaufende IX. Jahrhundert ungefähr als Zeitgrenze
für die Abfassung dieses Commentars annehmen. Kein weiterer
Anhaltspunkt führt uns auf eine viel spätere Zeit, noch finden
sich Anzeichen, die auf eine frühere Zeit hinweisen. Es entsteht
nun die Frage: welcher Remigius, der nicht über die erste
Hälfte des X. Jahrhunderts hinaufgereicht haben kann, hat
diesen Commentar verfasst? Es werden mehrere namhafte
Schriftsteller dieses Namens überliefert.
Aus der zweiten Hälfte des V. Jahrhunderts ist uns Remigius
von Rheims (f 533) rühmlichst bekannt geworden,
ein Zeitgenosse des Sidonius Apollinaris (vgl. dessen epist.
IX, 7). Dieser kann zwar nicht als Verfasser des genannten
Commentars in Betracht kommen, wenn der auf Beda bezügliche
Theil zum Commentar des Sedulius mitgerechnet wird,
aber da er mit einem späteren Remigius mehrfach verwechselt
wird, 2 musste hier seiner Erwähnung geschehen. Aus dem
GLOSSEME LIB. X. In monasterio phyuhtwangensi a quinto libro usq;
huc conscripsi ego Froumundus. Sed primum secundum tertium et quartum
COLONIE in monasterio sei pantaleymonis. Deus addat et alios qui
secuntur ut sibi placet. Siebe unten S. 515.
1 Vgl. Diimmler im neuen Archiv I, 183.
2 Diesem Remigius wurde durch lange Zeit der Commentar zu den Paulinischen
Briefen zugeschrieben, bis man ihn endlich, da Gregor der Grosse
und Beda darin citirt werden, dem Remigius von Auxerre zurückgab.
Nicht unwahrscheinlich ist, dass in der Aufschrift des Londoner
Codex Reg. 15 B XIX (zu Sedulius) Liber sei Remigii Rem(ensis) s. IX/X
(vgl. Zangemeister, Bericht S. 31) eine gleiche Verwechslung stattgefunden
hat, die unten eine Erklärung finden wird.