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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

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Werner.

die  in  den  Fluss  der  Geschichte  hineingestellte  Menschenexistenz ­
  einem  empirisch  gefassten  Evolutionismus  anheimgegeben, ­
  als  dessen  letztes  Ergebniss  Amari  in  vertrauensvoller
Zuversicht  auf  die  Perfectibilität  der  Menschengattung  und  im
gläubigen  Hoffen  auf  die  durchgreifenden  Erfolge  der  christlichen ­
  Civilisation  einen  friedlichen  Bund  der  Nationen  als
Gottesstaat  auf  Erden  in  Aussicht  stellt.
Der  allgemeine  erkenntnisstheoretische  Anknüpfungspunkt
an  Vico  ist  für  Amari  das  Verhältniss  zwischen  Factum  und
Verum.  Als  das  Verum  erscheint  in  Beziehung  auf  die  geordnete ­
  Menschengemeinschaft  die  ewige  Idee  des  Gerechten,
welches  sich  bei  Vico  in  der  Idee  eines  Jus  universale  der
Völker  zur  Geltung  brachte.  Das  Mittel  des  Erweises  war  ihm
nach  Amari  die  Vergleichung  der  gesetzlichen  Einrichtungen
der  Völker,  deren  Uebereinstimmung  bereits  von  Sokrates 1
zum  Princip  und  Fundamente  des  Rechtes  gemacht,  von  Cicero
als  Manifestation  der  gemeinsamen  Menschenvernunft  erkannt, 2
und  von  Grotius  als  Kriterium  des  Rechtes  angenommen  worden
sei.  Bei  Vico  erscheine  jene  Uebereinstimmung  als  Essenz
und  als  Kriterium  des  Jus  universale  und  werde  von  ihm  als
etwas  von  der  Providenz  Vorausgeordnetes  erkannt.  Aus  dem
Gesagten  ergebe  sich  indess  zugleich  auch,  dass  er  nicht  für
den  Schöpfer  der  vergleichenden  Gesetzeskunde  gelten  könne,
obschon  er  die  Untersuchungen  über  dieselben  in  dem  Grade
erweiterte,  dass  daraus  eine  neue  Wissenschaft  wurde.  Sie
war  vor  ihm  nur  als  Hilfsinstrument  anderer  Wissenschaften
verwendet  worden;  durch  ihn  wurde  sie  zu  einer  selbststän-1

  Vgl.  Plutarch.  de  exil.:  ö  üco;tptxT7]s  oux  AOrjvato;,  ouSe  "EXXrjv,  aXXce  xoj|xio;
eEvou  tprjaa?  ...  In  una  parola  —  bemerkt  Amari  hiezu  —  rivelava  tutto
un  sistema;  poiche  con  quella  non  solo  affermava  l’unitä  del  genere
umano  per  natura,  ma  eziandio  per  diritto,  e  deü  universo  faceva  una
patria  sola.  Critica,  p.  26-1.
2  Vgl.  Cic.  Legg.  I,  c.  12:  Quibus  ratio  a  natura  data  est,  iisdem  etiam
recta  ratio  data  est,  ergo  et  lex,  quae  est  recta  ratio  in  jubendo  et
vetaudo;  si  lex,  jus  quoque.  At  omnibus  ratio;  jus  igitur  datum  est
omnibus,  recteque  Soerates  exseerari  eum  solebat,  qui  primus  utilitatem
a  natura  sejunxisset.  Dieser  Ausspruch  des  Soerates  wurde,  wie  aus
Clemens  Alex.  (Strom.  II,  c.  22)  zu  entnehmen  ist,  durch  den  Stoiker
Kleanth  (in  dessen  nicht  mehr  vorhandenen  Schrift  ropt  ^oovrj;)  der
Nachwelt  überliefert.
            
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