Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

lieber die ältesten Ausgaben der Instructionen Comraodians. 
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Conjecturen und als solche für wenig werthvoll hielt; und das 
mochte der Grund sein., dass er sich um die editio princeps 
nicht weiter bemühte. Dass er ohne diese zu kennen in einer 
derartigen Anschauung verharrte, ist um so erklärlicher, da 
allerdings der Text des Rigaltius auch in der zweiten und dritten 
Ausgabe und die im Commentar derselben aufgeführten Les 
arten jenes Apographum sehr grosse Verwandtschaft mit 11 
zeigen. Doch hätte er die (freilich äusserst seltene) editio 
princeps zur Hand gehabt, so hätten ihm Zweifel an der 
Richtigkeit seiner Ansicht kommen müssen, die übrigens, wenn 
man genauer zusah, schon durch manche Bemerkungen der 
späteren Ausgaben erschüttert werden musste. Wenn lupans, 
ovanter, memorentur, Belian, ebrea, reticeo in der zweiten 
Ausgabe des Rigaltius als Lesarten des Apographum bezeichnet 
werden, während die Handschrift B dafür bietet: lupana, 
ouantes, memorente, delian, ebrjjiea (sic!), retmo, so möchte 
man diese Differenzen allerdings zurückführen können auf un 
genaue Angaben des Rigaltius. Aber I, 15, 3 bezeugt Ludwig 
in den Abschriften A und B die Lesart mons, während nach 
dem Commentar der zweiten Ausgabe des Rigaltius, der des 
Davisius und der Oehlers das Apogr. gens bot. Dass diese 
wichtige Differenz Ludwig entging, wurde dadurch ermöglicht, 
dass er in seiner Ausgabe gens irrig als Conjectur Oehlers 
bezeichnete. 
Bedenken hätte ihm ferner der Umstand erregen sollen, 
dass Schurzfleisch in seinen Supplementen, von denen 
wir später ausführlicher zu sprechen haben, mehrmals Lesarten 
des Apogr. anführt, die mit denen des Parisinus (B) nicht 
harmoniren. Statt dessen zieht er aber die Angaben Schurz- 
fleischs in Zweifel. Ein einziger Blick in die editio princeps 
konnte ihn belehren. So bemerkt Ludwig zu I, 6, 5: ,aetas A B; 
codicem Parisinum iterum atque iterum inspexi, sed nihil de 
scriptura actus legi, quam Scliurzfl. in supplem. ad h. 1. ex 
apographo Sirmondi adfert. — cessit A; cessat (sic) B (non 
cessat, quod Scliurzfl. testatur).' —• Nun wird aber als erste 
der jVariac lectiones ex apographo Jac. Sirmondi* im Anhang 
der editio princeps, wie oben zu ersehen, angegeben: 6, 5 
Lusus puerilis actus cessat. Das war die Quelle Schurz- 
fleischs, der also hier ganz unschuldig ist. Liegt hier
	        
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