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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

Emendationen  zur  Naturalis  Historia  des  Pliniua.  IV.

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23,  82;  23,  89;  20,  142;  28,  260;  35,  196;  21,  125;  15,  123:
23,  161;  35,  185.  Nun  könnte  immerhin  daneben  aus  dem
reichen  Vorrath  griechischer  oder  römischer  Fabeleien  auch
dies  entnommen  sein,  dass  omphacium  blos  im  Munde  gehalten
gegen  Schweiss  gut  sei,  1  aber  die  Vergleichung  mit  der  rationellen ­
  Anwendung  und  dass  der  ersteren  die  stärkere  Wirkung
zugeschrieben  wird,  macht  die  Sache  verdächtig,  und  zwar  um
so  mehr,  als  der  ganze  Abschnitt  von  der  Heilkraft  des  Oeles
sonst  von  derartigen  Fabeln  frei  gehalten  ist.  Es  wird  daher
sudores  cohibet,  wie  bei  Dioskorides  von  si  contineätur  unabhängig ­
  und  als  selbständige  Bemerkung  aufzufassen  sein.  Dann
aber  muss  alibi  verdorben  sein.
Für  die  Emendation  ist  wiederum  zu  beachten,  dass  es
bei  Dioskorides  1,  29  heisst  v.cd  oSivxwv  -/.pa-ruvw/.ov.  Das  bietet
Anhalt  für  eine  Angabe  über  die  Festigung  der  Zähne  und
alibi  könnte  leicht  aus  stabilit  verdorben  sein.  Wird  dies  eingesetzt, ­
  so  braucht  das  Ganze  nicht  als  geschlossener  Satz  gegeben ­
  zu  werden  —  die  Ergänzung  von  dentes  aus  colorem
dentium  wäre  etwas  hart  —,  sondern  es  kann  magis  quam  stabilit ­
  als  lose  angeschobene  Bemerkung  genommen 2  und  geschrieben ­
  werden:
si  contineätur  in  ore,  colorem  dentium  custodit,  magis  quam
stabilit.  sudores  cohibet.
23,  109.
Cortice  punici  ex  vino  cocti  et  inpositi  perniones  sanantur.
So  die  Handschriften  und  die  Ausgaben.  Es  mag  zugegeben ­
  werden,  dass  cortice  punici  cocti  noch  denkbar  sei,  aber
verkehrt  ist  cortice  punici  inpositi.  Denn  wenn  schon  der  ganze
Apfel  aufgelegt  werden  muss,  so  wird  auch  ihm  und  nicht  blos
der  Schale  die  Wirkung  zuzuschreiben  sein.  Es  ist  zu  lesen:
cortices  punici  ex  vino  cocti  et  inpositi  perniones  sanant..
Der  Plural  kann  mit  Rücksicht  auf  §.  107  uvam  in  his
ac  ne  mustum  quidem,  sed  protinus  vinum  aperuit  natura,  utrumque
asperiore  cortice  gewählt  sein,  d.  i.  weil  die  Schale  des  Apfels
1  Dass  hiermit  nicht,  auf  eine  Linie  zu  stellen  sei,  was  31,  30  vom  kalten
Wasser  und  31,  102  vom  Salz  angegeben  wird,  braucht  kaum  bemerkt
zu  werden.
2  Vgl.  meine  Beitr.  z.  Kritik  u.  Erkl.  des  Tacitus  2.  S.  36  f.
            
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