Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

Emendationen  zur  Naturalis  Historia  des  Plinius.  IV.

429

graphisch,  noch  ist  es,  wie  Sillig  richtig  bemerkt  hat,  denkbar,
dass  eine  so  alte  und  allgemein  verbreitete  und  von  Plinius
selbst  anderwärts  (14,  16)  als  zuträglich  anerkannte  Behandlungsweise ­
  des  Weines  von  ihm  hier  in  so  scharfem  Tone
völlig  verworfen  und  als  Neuerung  der  gewinnsüchtigen  Weinhändler ­
  bezeichnet  werde.  Aeusserlich  wahrscheinlicher  ist  es
gewiss,  wie  Detlefsen  gethan  hat,  sit  vinum  als  Dittographie
zu  betrachten  und  zu  beseitigen.  Aber  wenn  dabei,  wie  allerdings ­
  nothwendig,  auch  die  erste  Silbe  von  insaluberrimum  als
Dittographie  des  vorausgehenden  m  gestrichen  und  gelesen
wird:  vinum  fumo  inveteratum  salubevrimum,  so  tritt  dieser  Satz
in  unlösbaren  Widerspruch  mit  dem  Folgenden.  Plinius  kann
nicht  in  einem  Athem  dieselbe  Sache  als  ganz  vortrefflich  bezeichnen ­
  und  zugleich  nicht  blos  als  Neuerung  der  Weinhändler
tadeln,  sondern  auch  als  verkehrt  verwerfen.
Mir  scheint  folgendes  theils  thatsächlich  festzustehen,  theils
durch  den  ganzen  Zusammenhang  der  Stelle  gesichert.  Das
Räuchern  des  Weines  im  Allgemeinen  kann  Plinius  nicht  verworfen ­
  haben,  weil  es  allgemein  üblich  war  und  als  zuträglich
von  anderen  Schriftstellern  und  ihm  selbst  anerkannt  wurde.  1
Es  kann  aber  auch  an  der  vorliegenden  Stelle  speciell  nicht
als  saluberrimum  bezeichnet  sein,  weil  sonst  der  folgende  Tadel
widersinnig  wäre.  Es  muss  also  in  dem  Mass  des  Räucherns
und  in  der  dadurch  beabsichtigten  und  erzielten  Wirkung  eine
Differenz  bestanden  haben,  über  die  Columella  1,  6,  20  Aufschluss ­
  gibt:  Apothecae  recte  superponentur  Ins  locis,  unde  plerumque
  fumus  exoritur,  quoniam  vina  celerius  vetustescunt,  quae
fumi  quodam  tenore  pruecoquem  maturitatem  trahunt.  propter  quod
et  aliud  tabulatum  esse  debebit,  quo  amoveantur,  ne  rursus  nimia
suffitione  medicata  sint.  Hiernach  würde  die  Stelle  des  Plinius

1  Auch  14,  68  wird  die  Fälschung  der  Farbe  durch  Rauch  wenigstens  minder
getadelt  als  die  Fälschung  durch  Zusätze.  Vgl.  23,  45.  Denkbar  wäre
daneben,  dass  speciell  zu  medicinischem  Gebrauche  geräucherter  Wein  als
schädlich  bezeichnet  werde,  wie  umgekehrt  23,  45  filtrirter  Wein  als  sehr
zuträglich  für  Kranke  bezeichnet  wird,  während  das  Filtriren  an  sich  19,  53
als  Künstelei  verworfen  wird.  Allein  hier  in  §.  40  ist  noch  im  Allgemeinen ­
  von  den  Vorzügen  des  Weines  die  Rede,  erst  in  §.  45  wird  zu
seinem  Gebrauche  in  Krankheiten  übergegangen:  nunc  circa  aegritudines
sermo  de  vinis  erit.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.