Emendationen zur Naturalis Historia des Plinius. IV.
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machte, dass er ebenso einen Theil des Ursprünglichen gewahrt
habe, wie die übrigen Codices, und dass neben foliis auch floribus
einen Platz im Texte beanspruche. 1
Aus diesem kurzen Berichte über die Bemühungen der
Gelehrten um die Stelle geht hervor, dass ihre Beurtheilung
nichts weniger als leicht und einfach ist. Unverkennbar ist, wie
an hundert anderen Stellen, die nahe Verwandtschaft dieses Abschnittes
mit dem entsprechenden bei Dioskorides. Die Differenzen
sind, von Auslassungen abgesehen, der Art, dass das
Richtige Dioskorides, das Falsche die bessere Ueberlieferung
des Plinius hat. Es müsste also, sollte dieser Text als acht
anerkannt werden, dem Plinius eine grosse Nachlässigkeit in
der Benützung seiner Quelle imputirt werden. Das wäre nun
nichts neues, obwohl in so starkem Grade auch gewiss nichts
häufiges. Aber nicht das allein; auch mit der weiteren Darlegung
des Plinius selbst steht jene Ueberlieferung im schärfsten
Widerstreit. Denn §. 54 heisst es : ex omnibus his yeneribus
ad calculos efficacissima est quae florem purpureum habet.
Das würde die Nachlässigkeit als eine ganz und gar gedankenlose
qualificiren. Sollte sie dem Plinius imputirt werden, so
müsste wenigstens die Ueberlieferung so gesichert sein, dass
sie gar keinem Zweifel Kaum liesse. So steht es aber keineswegs.
Auch die besseren Codices sind nicht gut und auch der
schlechtere hat an vielen Stellen anerkanntermassen allein oder
mit einem Theile der besseren das Aechte gewahrt. Es wird
daher auch hier was d bietet mit in den Caloul gezogen werden
dürfen, wenn es gelingt, mit seiner Hilfe einen paläographisch
wahrscheinlichen Text hcrzustellen, der wenigstens den
Widerspruch mit der eigenen Darstellung im Folgenden beseitigt,
wenn er auch nicht genaue Uebereinstimmung mit
Dioskorides herstellt. Und das scheint erreicht zu werden auf
dem Wege, den Urlichs eingeschlagen, wenn beide Wörter,
sowohl floribus als foliis, gewahrt werden. Denn für die Beibehaltung
von foliis spricht nicht blos der Umstand, dass bei
Dioskorides zwar von kleinen Blättern, aber nicht von kleinen
Blüthen die Rede ist, sondern es darf die Angabe über die
1 Urlichs schlug folgende Fassung der Stelle vor: genera eius tria fronde
tantum d. p. n. e., parvis foliis rutae similibus, floribus candidis etc.