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J. Müller.
so führen die Schriftzüge eiuce vi zu der Ergänzung lactucae
vice, womit der Satz abzuschliessen wäre:
exit et e cauliculo sucus lacteus lactucae vice, ita cum induruit,
dentium dolori medetur.
War dies die ursprüngliche Passung der Stelle, so erklärt
sich auch leicht die sachliche Unrichtigkeit. Eben der Vergleich
mit der lactuca, der sich allerdings nicht auf die Beschaffenheit
des Saftes, sondern auf die Art, wie er gewonnen
werde, bezog, wird sie veranlasst haben.
Wie hier verweist Plinius auch §. 199 bei Gewinnung des
Saftes aus dem Pfeffer auf das Verfahren bei der lactuca. Ueber
die lactuca selber wird §. 58 und 61 gehandelt.
Et setzt exit e cauliculo sucus lactucae vice den tribus modis
exprimendi gegenüber. Zu lactucae vice vgl. 21, 60 sed ubi
convaluere, rutae vice fruticant. 9, 147 (urtica) iactari se passa
fluctu algae vice. 18, 110 pumicis vice fistulosa. 17, 53; 9, 14;
6, 136.
Mit ita wird zuweilen scheinbar überflüssiger Weise eine
unmittelbar vorhergehende Bestimmung noch einmal aufgenommen;
es ersetzt also hier ein Participium wie carptus (§. 61).
Vgl. 21, 159 putant usu eins quandam ita gratiam his veneremque
conciliari. 24, 28. Hand Tursell. 3 p. 482, 2.
21, 32.
Von §. 31 an wird vom Safran gehandelt und §. 32 über
die Fälschung desselben bemerkt:
Adulteratur nihil aeque. probatio sinceri, si inposita manu
crepitet veluti fragile; umiäum enim quod evenit adidtevatione.
cedit altera probatio, si manu relata ad ora leniter fadem oculosque
m'ordeat. (Detlefsen.)
Salmasius Verbesserung des überlieferten crepit kann als
sicher angesehen werden. Desgleichen wird die Vulgata cedit
allen anderen Verbesserungsversuchen vorzuziehen sein. Aber
noch ist die Stelle, wie sie in den Ausgaben gestaltet ist, nicht
ganz heil. Wirklich feucht ist der gefälschte Safran sicher
nicht gewesen, oder er musste es wenigstens nicht sein; ihn
trocken auf den Markt zu bringen werden die Fälscher sich um
so mehr haben angelegen sein lassen, als auch der ächte für