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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

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J.  Müller.

ictus.  Wenn  also  eine  Beschränkung  angefügt  wird,  muss  sie
sich  hierauf  beziehen  und  zwar  nach  Anleitung  von  §.  69  sive
cundidae  sive  nigrae  radix  ....  contra  serpmtium  morsus  efßcax
esse  dicitur  speciell  auf  serpentium  ictus.  Da  nun  huic  für  ad
hoc  nicht  genommen  werden  kann,  weil  dies  mit  dem  zu  ergänzenden ­
  Verbum  valet  unvereinbar  ist,  so  wird  allerdings
Sillig  Recht  haben  und  huic  zu  ändern  sein,  und  zwar,  wie  mir
scheint,  am  einfachsten  und  passendsten  in  hoc.
Vgl.  §.  12  cortex  quoque  vomitionem  movet,  fadem  purgat.
hoc  et  folia  cuiuscunque  sativi  inlita.  22,  64.

20,  72.
Ext-  et  heta  silvestris  quam,  limonium  vocant,  alii  neuroidem,
multum  minoribus  foJiis  tenuioribusque  ac  densioribus,  undecim
saepe  caulium.
So  sehr  die  einzelnen  Codices  von  einander  abweichen
und  so  durchgreifend  das  Verderbniss  der  Stelle  ist,  zwei  Punkte
sind  völlig  unzweifelhaft,  1.  dass  dem  Plinius  eine  Angabe  vorlag, ­
  wie  sie  die  Aldina  des  Dioskorides  4,  16  bietet:  5sza  ij
dkztu, 1  und  2.  dass  sich  diese  Angabe  auf  die  Blätter,  nicht
auf  die  Stengel  bezog. 2
Es  fragt  sich,  da  fere  undecim  caulium  oder  undecim  saepe
caulium.  von  den  Blättern  nicht  verstanden  werden  kann,  ob
anzunehmen  sei,  dass  Plinius  seine  Quelle  misverstanden  und
falsch  wiedergegeben  habe,  oder  ob  aus  den  überlieferten
Schriftzügen  sich  eine  richtige  Angabe  eruiren  lasse.  Und  da
ist  vor  Allem  zu  beachten,  dass  Codex  Q  darin  mit  den  übrigen
Codices  mit  Ausnahme  des  Parisinus  d  übereinstimmt,  dass
er  vor  undecim  noch  ein  Wort  bietet,  und  zwar,  wenn  auch
in  undeutlichen  Schriftzügen,  wie  es  scheint,  fere,  während
die  anderen  foliis  haben.  Diese  Uebereinstimmung  deutet  darauf
1  Codex  Vindobonensis  bietet  aaxpoTcpx  xai  -'kciro,  also  auch  bezüglich  der
Grösse  der  Blätter  von  Plinius  abweichend.  Ob  in  dieser  Hinsicht  Uebereinstimmung
  zwischen  beiden  herzustellen  und  nach  Anleitung  von  Q
longioribtis  zu  schreiben  sei,  wie  Urlichs  wollte  (Vind.  Nr.  429),  bleibt
zweifelhaft,  da  auch  uuzporspa  nicht  aller  Gewähr  entbehrt.
2  Dies  letztere  ist  längst  von  Cornarius  und  Harduin  constatirt  unter  Hinweis ­
  auf  den  Sachverhalt.
            
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