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B ü d i n g e r.
Perikies noch in der Grabrede mit Selbstgefühl von der einem
freien Volke natürlichen Unbefangenheit im täglichen Verkehre
der Bürger unter einander reden konnte, so tadelt Kleon, indem
er auch seinerseits diese Thatsache constatirt, die mangelnde
Zurückhaltung gegenüber den Unterthanen. 1
Durchaus eigenartig erhebt sich vielmehr, trotz dieser
zufälligen perikleischen Anklänge, Kleon’s Gedankengang. In
der langen schweren Kriegsnoth, in der sich der attische Staat
befindet, hält der Redner seinen Mitbürgern ihre politischen
Schwächen, Mängel und selbstverschuldeten Gefahren mit vollkommener
Rücksichtslosigkeit entgegen. Ein demokratischer
Staat, so beginnt er, taugt überhaupt nicht zur Herrschaft über
Andere: ich bezweifle, dass ein Landammann in den Urcantonen
der Schweiz nach einem Aufstande in einer Vogteilandschaft
vor einer Landsgemeinde eine ähnliche Aeusserung hätte wagen
dürfen. 2
Die Reue über den Beschluss gegen die Mytilenäer
zeigt ein für einen Gebieter von Haltung unangemessenes und
von den Bundesgenossen nur zu leicht auszubeutendes Mitleid
und eine für jede Regierung bedenkliche Unbeständigkeit.
Festigkeit in Beschlüssen und Gesetzen, die Bedingung politischen
Gedeihens, ist bei einer unverbildeten Bevölkerung
leichter zu erwarten, die sich bescheidet, minder klug als die
Gesetze zu sein 3 und nicht durch das Vordrängen jedes Einzelnen
mit seiner Weisheit und dem aus der Kritik der
Reden bestimmten Urtheil, den Staat gefährdet. 4 ,Die nur den
Hochverräthern zu Gute kommende Verzögerung' bei dieser
Neuberathung wird ,Niemand durch Behauptungen über irgend
eine Nützlichkeit' des mytilenäischen Aufstandes rechtfertigen
1 II, 37, 2 zu III, 37, 2; aber das iyto [jiv ouv 6 auto? £tp.i T?j yva>pL7] III,
38, 1 hätte man doch nicht ernstlich mit £ytb jx'ev 6 auxo? stjx* y.a'i ou*
E?taTatj.at II, 61, 2 zusammenstellen sollen.
2 Aber keineswegs, wie Cwikliiiski, quaestiones de tempore, p. 45, meint,
des Autors Unparteilichkeit gehe eben so weit, qui vel Cleonem . . . ita . .
diceutem introduxit III, 37—40, ut hic non singulis, sed toti potius civitati
et reipublicae gerendae rationi crimina inferre videatur.
3 Im Gegensätze dazu rühmt König Archidamos an den Spartanern (I, 84,
3), dass sie £ : jßo’jXot auaöctJTEpov twv vopuov xq; urEpo^ia; ^aiÖ£uop.£Voi seien.
4 So nach Capitel 37.