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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

Kleon  bei  Tbukydides.

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Dazu  ist  das  praktische  Hauptargument  für  die  Schonung
der  Mytilenäer  nachweislich  unrichtig.  Diodotos  behauptet
zwar  mit  Grund,  durch  die  Hinrichtung  aller  Mytilenäer  werde
man  die  Sympathien  der  unteren  Classen  verscherzen,  die  bisher ­
  Rebellionen  der  Oligarchen  verhindert  oder  bald  bekämpft
und  dazu  für  die  atheniensische  Armee  eine  Rekrutirungsquelle
  gebildet  hätten.  Wenn  er  aber  fortfährt,  es  sei  unklug
und  dazu  die  reine  Undankbarkeit,  wenn  man  den  Demos  von
Mytilene  verderbe,  da  derselbe  am  Abfalle  unschuldig  sei  und,
sobald  er  Waffen  erhalten,  die  Stadt  übergeben  habe,  so  verhält ­
  sich  die  Sache  doch  wesentlich  anders.
Die  Masse  der  Bevölkerung  hatte  während  des  ganzen
etwa  einjährigen  Krieges  gegen  Athen  als  Leichtbewaffnete
(tln).o()  gedient;  der  spartanische  Befehlshaber  gab  ihnen  aber,
da  Mange]  an  Lebensmitteln  eintrat  und  er  Ersatz  nicht  mehr
erwartete,  die  volle  Rüstung  (ö-ÄJ^si)  zu  einem  Angriffe  auf
die  Athener.  Als  die  Leute  die  Waffen  hatten,  verweigerten
sie  den  Gehorsam,  hielten  geheime  Zusammenkünfte  und  beschlossen ­
  in  denselben  folgende  Alternative:  entweder  sollen
die  Oligarchen  die  Getreidevorräthe  unter  das  Volk  vertheileu,
oder  sie  werden  ihrerseits  mit  den  Athenern  wegen  Uebergabe
der  Stadt  in  Verhandlung  treten.  Nun  erkannten  die  Gewalthaber, ­
  dass  sie  die  Leute  nicht  zurückhalten  konnten  und
durch  Vereinsamung  bei  der  Verhandlung  in  Gefahr  gerathen
würden.  Sie  schlossen  daher  gemeinsam  (-/.oivtj)  mit  dem  Demos
die  Capitulation  ab. 1
Es  setzt  denn  doch  ein  Gedächtniss  von  unwahrscheinlicher ­
  Kürze  voraus,  wenn  das  atheniensische  Volk  diese  Thatsachen,
  die  sich  in  allerletzter  Zeit  vollzogen  hatten,  nicht
mehr  in  Erinnerung  gehabt  haben  sollte.
Und  welche  politische  und  persönliche  Kläglichkeit  liegt
auch  darin,  dass  Diodotos  räth  (47,  4),  man  müsse,  selbst  wenn
offenbarer  Hochverrat!!  vorliege  (ei  ijobojjav),  nicht  dergleichen

man  die  irgend  Entschuldbaren  ganz  freilassen  solle  —  wenn  sich  eben
sonst  kein  Vortheil  ergebe.  Haase,  niantissa  p.  4  hält  übrigens  beide
Lesarten  fiir  unhaltbar  und  nimmt  den  Ausfall  einer  wiederum  mit  rij
uoXei  schliessenden  Zeile  an,  die  er  vermuthungsweise  ergänzt.
1  HI,  27,  2,  3;  28,  1.
            
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