Emerico Amari in seinem Verhältniss zu 6. B. Vico.
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Elemente des Austausches und der Ueberlieferung nicht zu
ihrem Rechte komme. Um hierüber in’s Klare zu kommen,
ist es nöthig, sich darüber zu orientiren, welche Aufgabe Amari
seinem wissenschaftlichen Unternehmen stellte und wie er dieselbe
zu lösen gedachte. Er erklärt, 1 dass die Wissenschaft
der vergleichenden Gesetzeskunde nur ein Theilglied der von
Vico geschaffenen Philosophie der Menschheit constituire, dass
sie aber dessungeachtet auf ihre Weise den Gesammtinhalt
letzterer reproduciren müsse, da die Gesetze durch das geistige
Gesammtleben der Menschheit bedingt seien, und Religion,
Sitte, Künste, gesellschaftliche Verfassung, Einrichtung
des Staatshaushaltes, so wie die äusseren Lebensbedingungen,
die in Klima und geographischer Situation der Völker dargeboten
sind, auf die Beschaffenheit der Gesetze Einfluss
nehmen. Die constitutiven Elemente der Philosophie der Menschheit
sind demnach auch jene der Wissenschaft der vergleichenden
Gesetzeskunde. Die Aufgabe der letzteren 2 ist die Sammlung
und methodische Vergleichung der Gesetze der Völker
zu dem Ende, die gemeinschaftliche Rechtsanschauung der
gebildeten Welt an’s Licht zu stellen, und damit ein Richtmaass
zu schaffen, an welchem die Völker hinsichtlich ihrer
politischen, ökonomischen und .geschichtlichen Bedürfnisse sich
zu orientiren haben. Nach ihrer rein theoretischen und scientifischen
Bedeutung soll sie die Erweisung eines universalen
Vernunftrechtes, und eines durch die gemeinsame Natur und
Artung der Völker unterbauten, providentiell vorausgeordneten
Fortschrittes der Menschheit sein, der durch die providentiell
vorausgeordnete Transmission der Culturinstitutionen vermittelt
ist. Das absolute Ideal dieser Wissenschaft ist der beste Staat,
welcher ihr als Norm der Untersuchung vorschwebt und als
Richtmaass bei der Vergleichung der Gesetze und der bürgerlichen
Einrichtungen dient. Diese von Amari gegebene Charakteristik
der von ihm angestrebten Wissenschaft zeigt durch
sich selbst hinlänglich, dass er über die von Vico betonte
gemeinsame Natur und Gleichartigkeit der Völker nicht hinauskommt,
und die von ihm vorgenommenen Verbesserungen
1 Critica, p. 279.
2 Critica, p. 487.
Sitzungsber. d. pliil.-h.iet. CI. XCVI. Bd. I. Hft. 2