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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

Emerico  Amari  in  seinem  Verhältnis  zu  G.  B.  Vico.

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Hervorbildung  selbstständiger  Existenzen  fällt  zusammen  mit
der  Gründung  besonderer  Gemeinwesen,  in  welchen  Sitten  und
Gewohnheiten  des  Stammes  sich  zu  einer  besonderen,  nach
selbstgeschaffenen  Normen  geregelten  Lebensordnung  gestalten.
Da  die  primitiven  gesetzlichen  Normen  jeder  selbstständigen
Volksexistenz  aus  dem  selbsteigenen  Leben  des  Volkes  geschöpft ­
  sind,  so  bleibt  das  oben  angeführte  geschichtsphilosophische ­
  Axiom  Vico’s  unverrückbar  stehen;  nur  entging  ihm
der  bedeutungsvolle  Unterschied  zwischen  der  Bildung  der
Gemeinwesen  im  Bereiche  der  indoeuropäischen  und  semitohamitischen
  Welt,  der  Unterschied  zwischen  patriarchalischem
Stammesregimente  auf  der  einen  Seite  und  zwischen  eigentlicher ­
  Staatenbildung  andererseits,  welche  letztere,  da  die  ersten
und  ältesten  Staaten  Gewaltstaaten  waren,  ein  Volksleben  im
eigentlichen  Sinne  des  Wortes  nicht  aufkommen  liess,  während
umgekehrt  das  ungehemmte  Volksleben  der  indogermanischen
Stammesverfassungen  eine  culturlose  Volksexistenz  darstellte,
in  welcher  eine  unverdorbene,  frische  Lebenskräftigkeit  in
Verbindung  mit  einem  unbefangenen,  richtig  leitenden  Naturgefühle ­
  den  Mangel  an  civilisatorischen  Einrichtungen,  Künsten
und  Fertigkeiten  ersetzen  musste.  Dieser  in  ursprünglicher
Stammesverschiedenheit  begründete  Unterschied  und  Gegensatz
zwischen  den  ersten  und  ältesten  Volksexistenzen  wies  dieselben ­
  mit  innerer  geschichtlicher  NothWendigkeit  auf  eine
■wechselseitige  Ergänzung  und  Fusionirung  an,  welche  zwar
nicht  die  von  Vico  geläugnete  einfache  Transmittirung,  wol
aber  den  wechselseitigen  Austausch  von  Ueberlieferungen,  Sitten,
Gewohnheiten  und  Lebensnormen  naturnothwendig  nach  sich
zog,  da  nur  auf  diesem  Wege  eine  Völkercultur  sich  entwickeln,
und  durch  die  Entwickelung  derselben  die  Entstehung  einer
allgemeinen  Welt.cultur  sich  vorbereiten  konnte.  Eine  einfache
Transmission  wäre  füglich  nur  in  den  zwei  Fällen  denkbar,
dass  einem  Volke  die  Institutionen  eines  anderen  aufgezwungen
werden,  oder  dass  es  dieselben  in  Folge  freier  Wahl  und
Prüfung  übernimmt.  Der  letztere  der  beiden  Fälle  gehört
gewiss  nur  den  bereits  entwickelteren  Zuständen  eines  historiseben ­
  Lebens  an;  und  beide  Fälle  kommen  nur  als  Vehikel
der  Culturverbreitung,  nicht  aber  als  Factoren  der  Culturentwickelung
  in  Betracht.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus
            
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