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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

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Werner.

Amari  bemängelt  an  Vico,  dass  dieser,  durchwegs  auf
übergeschiclitliche  Ideen  fussend,  die  Geschichte  nur  da,  wo
sie  zu  seinen  Ideen  stimmt,  als  beglaubigte  Geschichte  gelten
lasse,  und  die  gegen  jene  Ideen  sprechende  geschichtliche
Ueberlieferung  als  Fälschung  oder  Entstellung  des  wirklichen
geschichtlichen  Herganges  anzusehen  liebe.  In  dem  Falle  nun,
wo  Yico  die  Ableitung  der  Anfänge  aller  Cultur  von  einem
ersten  Volke  verwirft,  darf  man  unbedingt  annehmen,  dass  er
trotz  des  Einspruches  Amari’s  die  Geschichte  für  sich  habe,
obschon  ihm  zufolge  seines  von  den  concretisirenden  Principien
  des  gemeinmenschlichen  Seins  abstrahirenden  Universalismus ­
  die  Kenntniss  dessen  abgeht,  was  dem  geschichtlich
undenkbaren  ,ersten  Volke'  als  realer  Anknüpfungspunkt  für
die  Erklärung  der  Entstehung  der  Weltcultur  substituirt  werden
muss.  Ehe  es  Völker  gab,  waren  Stämme  vorhanden,  und  die
Stämme  sind  die  ersten  grundhaften  Differenzirungen  eines
den  Völkerunterschieden  vorausgegangenen  gemeinmenschlichen
familienhaften  Zustandes,  der  als  solcher  noch  nichts  von  der
individuirten  Besonderheit  einer  nationalen  und  volklichen
Existenz  an  sich  hatte.  Aus  diesem  vorhistorischen  Zustande
sind  die  primitiven  religiösen  und  ethischen  Traditionen  der
Menschheit  abzuleiten,  welche  unter  Ausschluss  irgend  einer
besonderen  rechtlichen  oder  politischen  Satzung  und  Verfassung
den  Gesammtinhalt  des  geistigen  Denkens  der  ältesten  Menschheit ­
  ausmachten.  Die  Scheidung  von  Sitte  und  Recht,  Gewohnheit ­
  und  positiver  menschlicher  Satzung,  die  Schaffung
besonderer  Formen  und  Normen  des  gesellschaftlichen  Daseins
konnte  erst  mit  dem  Heraustreten  aus  dem  ursprünglichen
familienhaften  Verbände  der  Gesammtmenschheit  sich  vollziehen.
Dieser  Heraustritt  war  durch  das  Auseinandergehen  der  allgemeinen ­
  Gattung  in  die  Diversitäten  differenter  Stämme  bedingt,
von  welchen  eben  nur  die  edleren,  einer  geistig  activen  Existenz
fähigen  sich  zu  grundhaften  Ansätzen  eines  gemeinmenschlichen
Geschichtslebens  eigneten,  während  die  von  der  Herrschaft  der
sinnlich-irdischen  Naturmächte  überwältigten  passiven  Stämme
einem  geschichtslosen  Naturdasein  anheimfielen,  ohne  das  Vermögen ­
  einer  geistig-ethischen  Erhebung  über  die  Zustände
desselben  in  sich  zu  finden.  Besondere  Volksexistenzen  konnten
sich  nur  aus  den  geistig-activen  Stämmen  herausbilden;  die
            
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