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m i Pie-kia ,der besonders Fahrende'. Derselbe ist
ein Einziger und gehört zu dem unteren Theile der richtigen
vierten Classe.
iS Tscliang-sse ,der älteste Vermerker'. Derselbe
ist ein Einziger und gehört zu dem oberen Theile der richtigen
fünften Classe.
n 4 Sse-ma ,der Vorsteher der Pferde'. Derselbe ist
ein Einziger und gehört zu dem unteren Theile der richtigen
fünften Classe. ,
Ipf- Lö-sse thsan-kiün-sse ,der die Sachen Verzeichnende
und an den Sachen des Kriegshecres Theilnehmende'.
Derselbe ist ein Einziger und gehört zu dem unteren Theile
der richtigen siebenten Classe.
^ Lö-sse, die Sachen Verzeichnende'. Dieselben
sind zwei und gehören zu dem oberen Theile der nachfolgenden
neunten Classe.
Kung-thsao thsan-kiün-sse ,der Richter der Verdienste und
an den Sachen des Kriegsheeres Theilnehmende'.
Thsang-thsao thsan-kiün-sse ,der Richter der Scheunen und
an den Sachen des Kriegsheeres Theilnehmende'.
Hu-thsao thsan-kiün-sse ; der Richter der Thüren des
Volkes und an den Sachen des Kriegsheeres Theilnehmende'.
Thien-thsao tlisan-kiün-sse ,der Richter der Felder und an
den Sachen des Kriegsheeres Theilnehmende'.
Ping-thsao thsan-kiün-sse ,der Richter der Waffen und an
den Sachen des Kriegsheeres Theilnehmende'.
Fä-tlisao thsan-kiün-sse ,der Richter der Vorschriften und
an den Sachen des Kriegsheeres Theilnehmende'.
Sse-thsao thsan-kiün-sse ,der Richter der vorzüglichen
Männer und an den Sachen des Kriegsheeres Theilnehmende'.
Die oben verzeichneten sieben Würdenträger sind je ein
Einziger und gehören zu dem oberen Theile der nachfolgenden
siebenten Classe.
^ Epf l||. Thsan-kiün-sse ,an den Sachen des Kriegsheeres
Theilnehmende'. Dieselben sind vier und gehören zu
dem oberen Theile der nachfolgenden achten Classe'.
7(7 -4^ Schi-ling ,der Gebietende des Marktes'. Derselbe
ist ein Einziger und gehört zu dem oberen Theile der nachfolgenden
neunten Classe.