Die Sammelbäuser der Lehenkönige China’s.
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stadt ( fjf m m ^ king-tsch’ing lim-scheu) ein. Als später
Wagen und Gespanne sich nicht in der Hauptstadt befanden,
setzte man einen zurückbleibenden Wächter (H 3* lieu-scheu)
ein und machte den grossen Heerführer des ^ Kin-ngu
zur Rechten zum zugesellten zurückbleibenden Wächter (feulieu-scheu).
Im ersten Jahre des Zeitraumes Khai-yuen (713 n. Chr.)
veränderte man für die Sammelhäuser des Kreises der Mutterstadt
und von Ho-Dan den Namen tschang-sse ,ältester Vermerken
wieder zu yün ,Richtiger'. Derselbe beurtheilte
durchgängig die Bestrebungen des Sammelhauses. Wenn die
Stelle des Landpflegers (mo) leer war, führte er dessen Geschäfte.
Im eilften Jahre des Zeitraumes Khai-yuen (723 n. Chr.)
setzte man in dem Sammelhause von Thai-yuen ebenfalls einen
Richtigen (yün) und einen kleinen Richtigen (schao-yün) ein.
Man machte den Richtigen (yün) zum verbleibenden Wächter
(lieu-scheu). Den kleinen Richtigen (schao-yün) machte man
zum zugetheilten zurückbleibenden Wächter (feit-lieu-scheu). Man
nannte sie die zurückbleibenden Wächter der drei Hauptstädte.
In den drei Hauptstädten (san-tu) gehören zu dem Sammelhause
des grossen allgemeinen Beaufsichtigers (ta-tu-to) die
Angestellten:
JäL |g]|( Tien-yÖ ,den Gefängnissen Vorgesetzte' achtzehn.
Plj Ip. Wen-sse ,nach den Sachen Fragende' zwölf.
Ö Ä Pe-tsch’i ,die meldenden Geraden' vier und zwanzig.
Unter diesen Angestellten verschliesst und bewacht der
den Gefängnissen Vorgesetzte (tien-yö) die Gefangenen. Der
nach den Sachen Fragende (wen-sse) vollzieht die kleinen Strafen.
Im mittleren Sammelhause (tschung-fu) gehören zu den
oberen Landstrichen (schang-tscheu) die Angestellten:
Tien-yö ,den Gefängnissen Vorgesetzte' vierzehn.
Wen-sse ,nach den Sachen Fragende' acht.
Pe-tsclii ,die meldenden Geraden' zwanzig.
In dein, unteren Sammelhause (hia-fu) gehören zu den
mittleren Landstrichen (tschung-tscheu) die Angestellten:
Tien-yö ,den Gefängnissen Vorgesetzte' zwölf.
Wen-sse ,nach den Sachen Fragende' sechs.
Pe-tsclii ,die meldenden Geraden' sechzehn.