Die Sammelhäuser der Lehenkönige China’s.
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zum Besuche in der Abtheilung der Waffen ('ping-pu) und
verabschiedet sich. Wenn er den beobachtenden und untersuchenden
Abgesandten (kucm-tsch’ä-sse) besucht, ist es ebenfalls
so. An dem Tage, wo er sich verabschiedet, schenkt man
ihm ein Paar Fahnen und ein Paar Abschnittsröhre.
Wenn er auf der Reise ist, stellt er ein Abschnittsrohr
auf und pflanzt sechs Federnfahnen. Die Obrigkeiten, die er
trifft, begleiten ihn nach der Vorschrift zu der Haltstelle einer
Post und bringen es sofort nach oben zu Ohren.
Wenn er eine Gränze überschreitet, bauen die Landstriche
und Kreise einen Söller des Abschnittsrohres und ziehen ihm
mit Trommeln und Hörnern entgegen. Die Waffen des hohen
Wohnsitzes befinden sich vor ihm. Fahnen und Wimpeln befinden
sich in der Mitte. Cymbeln von Agatgold (IpJ ^ JcJiokin),
welche der grossen Anführer ertönen lässt, Trommeln
und Hörner befinden sich rückwärts. Die Landstriche und
Kreise beschenken ihn mit Siegeln und empfangen ihn zur
Linken des Weges.
An dem Tage, wo er die Sachen betrachtet, stellt man
ehrende Bänke (jjj® ^ li-ngan), welche einen Schuh zwei
Zoll Höhe und acht Schuh im Umfange haben, und drei Bänke
der Beurtheilung auf. Der bemessende Abgesandte des Abschnittsrohres
(tsie-tu-sse) beurtheilt die Vorgesetzten und Reichsgehilfen
(tsai-siang). Der beobachtende und untersuchende
Abgesandte (kuan-tsch’co-sse) beurtheilt den bemessenden Abgesandten
des Abschnittsrohres (tsie-tu-sse). Der ausschliesslich
läuternde Abgesandte (||j ^ tuan-lien-sse) beurtheilt
den beobachtenden und untersuchenden Abgesandten (kuantsch'ä-sse).
Am dritten Tage wäscht man das Siegel und sieht,
ob es zerschnitten oder eingebrochen ist.
Im ersten Monate jedes Jahres untersucht man, ob Einrichtungen
getroffen wurden oder nicht. Waffen giessen ist
Gegenstand der oberen Untersuchung. Hinreichende Nahrungsmittel
ist Gegenstand der mittleren Untersuchung. Verdienste
an den Gränzen ist Gegenstand der unteren Untersuchung.
Der beobachtende und untersuchende Abgesandte (knautsch’ä-sse)
macht Ueberfluss und Reife des Getreides zum
Gegenstände der oberen Untersuchung. Die Verringerung der
Strafen macht er zum Gegenstände der mittleren Untersuchung.