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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

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Höflor.

Das  Gefecht  auf  der  Witkowaren  1  war  nur  in  seiner
Wirkung-  von  Bedeutung,  da  es  als  Teutonicorum  inopinata
strag-es  galt, 2  und  dann,  weil  König  Sigmund  durch  Nichteinnahme ­
  des  Blockhauses  auf  dem  rechten  Moldauufer  keinen
festen  Stützpunkt  gegen  Prag-  besass,  den  entlegenen  Wissehrad
ausgenommen.  Wurde  aber  das,Bollwerk*  erobert,  dann  war  Prag
von  drei  Seiten  bedroht,  dem  Falle  nahe  und  auch  das  blutige
Gericht  nahe,  das  König  Sigmund  damals  im  Falle  seines
Sieges  über  die  Häretiker  zu  verhängen  gedachte.  Statt  dessen
erfolgte  in  Prag  am  22.  Juli  der  Epilog  des  Dramas  vom  14.
Die  Taboriten  drangen  in  Verbindung  mit  den  Pragern  in  das
Magistratsgebäude  und  verlangten  Auslieferung  der  Gefangenen,
um  sie  zu  verbrennen.  Bereits  hatten  sich  diese  —  ihr  Leben
zu  retten  —  dem  Utraquismus,  den  man  in  Prag  als  ,die
Wahrheit'  bezeichnete,  zugewendet.  Die  von  den  Leitern  der
Stadt  widerwillig  ausgelieferten,  sechzehn  an  der  Zahl,  wurden
vor  die  Stadt  geführt,  im  Angesichte  des  deutschen  Heeres
in  Fässer  gesteckt,  in  diesen  verbrannt.  Es  ist  bezeichnend,
dass  Palacky  bei  der  Erzählung  dieser  Gräuelthat  verschweigt,
dass  die  Unglücklichen  bereits  übergetreten  waren:  ad  veritatem
  accesserant. 3  Sie  konnten  dadurch  ihr  Leben  nicht  retten.

1  Laurentius  p.  375.
2  1.  c.  p.  380.
3  Laurentius  gibt  S.  366  bei  der  Union  der  Prager  mit  den  benachbarten
Städten  die  Grundlage  der  nachherigen  vier  Prager  Artikel.  Hiebei
verpflichten  sich  diese:  simoniam  avaritiam  dotationem  pompamque  et
alias  cleri  ipsius  deordinationes  zu  zerstören.  Palacky  hielt  es  nicht  für
nothwendig,  der  Abschaffung  der  Dotation,  gerade  das  Wichtigste,  zu
erwähnen.  Wo  er  auf  die  vier  Artikel  zu  sprechen  kommt  und  es  in  dem
Texte  heisst:  quod  verbum  Dei  per  regnum  Boliemiae  libere  et  sine  impedimento
  Ordinate  a  sacerdotibus  Domini  praedicetur,  lässt  er  das  Ordinate ­
  aus,  was,  wie  natürlich,  der  Stelle  einen  ganz  anderen  Sinn
gibt.  Im  zweiten  Punkt  heisst:  Omnibus  Christi  fidelibus  nicht  allen
getreuen  Christen,  sondern  allen  Christgläubigen.  Den  dritten  Artikel
gibt  Palacky  so:  Da  viele  Priester  und  Mönche  in  weltlicher  Weise
über  vieles  irdisches  Gut  herrschten,  gegen  Christi  Gebot  und  zum  Abbruche ­
  ihres  heiligen  Amtes,  sowie  zum  Nachtheile  der  weltlichen  Stände,
dass  solchen  Priestern  diese  ordnungswidrige  Herrschaft  genommen  und
eingestellt  werde,  und  dass  sie  gemäss  der  heiligen  Schrift  musterhaft ­
  leben  und  zum  Wandel  Christi.  —  Bei  Laurentius  lautet  er:  quod
dominium  saeculare  super  divitiis  et  bonis  temporalibus,  quod  contra
            
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