Abhandlungen aus dem Gebiete der slavischen Geschichte. II.
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heraus, dass Recht und Unrecht auf beiden Seiten lagen. Der
Streit hatte aber durch die Parteischriften eine Wendung genommen,
dass es sich um die Giltigkeit päpstlicher Bullen und
kaiserlicher Urkunden handelte, wie um das ganze bisher eingeschlagene
System in Betreff des Ordens. Fragen von ganz
ungemeiner Tragweite waren aufgeworfen worden, die denen,
welche sich auf Böhmen bezogen, an Wichtigkeit nicht nachstanden.
König Sigmund war hiebei nicht weniger betheiligt
als der Papst selbst und kein Verständiger, scheint es mir,
kann es Martin V. verübeln, wenn er die heikele und unangenehme
Angelegenheit, die die Gemüther aufs Aeusserste
erregt hatte, dem Concil zu entziehen suchte, das bei einem
weiteren Eingehen in den Streit noch die längste Zeit hätte
versammelt bleiben müssen, um zuletzt doch im grössten Hader
auseinander zu gehen. Papst Martin suchte eben deshalb wie der
römische König ausserhalb des Concils die Sachen beizulegen.
Er nahm auch den Urheber des Streites, Johann von Falkenberg,
mit nach Rom, um durch seine Entfernung den Hader
niederzuhalten, nachdem derselbe, wie Dlugoss behauptet, von
dem Concil zur ewigen Haft verurtheilt worden war, 1 einem
Schicksale, das Johann von Husinetz bevorstand, und dem er
sich durch seine Erklärung: volo mori, ich will sterben, entzog.
Die späteren Schicksale Johannes von Falkenberg, welcher
nach einiger Zeit aus Rom nach Deutschland zurückkehrte,
endlich selbst mit dem Deutschherrenörden in Zerwürfniss
gerietli, bieten kein weiteres Interesse für uns dar. Wichtiger
zur Kenntnissnahme des inneren Verlaufes der Dinge ist, dass,
während in Böhmen die Dinge sich immer mehr zum Bürgerkriege,
zur Auflösung aller kirchlichen und politischen Verhältnisse
anliessen, in Polen der Erzbischof Nicolaus (II. Traba)
von Gnesen bereits 1420 eine grosse Nationalsynode erst in
Vielau, dann in Kalisch mit seinen Suffraganen von Krakau,
Plocz, Posen, Wilna, Breslau und Lublin hielt, um im Angesichte
der aus Böhmen drohenden Gefahr eine Consolidirung
der Verhältnisse zu erwirken, und zwar auf Grundlage der
von dem Constanzer Concil eingeleiteten Reform. 2 Die Ver-1
Dlugossus p. 377.
2 Statuta toti provinciae Gnesneusi valentia coudita praeside Nicolao II.
Traba Arcliiepiscopo Gnesnensi in synondo provineiali Vielano-Calisiensi