Abhandlungen aus dem Gebiete der slavischen Geschichte. II.
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lassen zu wollen! Die Gefahr vor den falschen Christen, vor
den Ungläubigen war somit dringend. Sie drohte nicht sowohl
von den Hussiten, den Czechen, als vielmehr von den Polen
und ihren Bundesgenossen, den nur zum Scheine bekehrten Litthauern,
und wenn das Concil sich nachher gegen die Czechen
kehrte, eher Massregeln gegen diese nothwendig erschienen,
waren im Interesse des Reiches und der Kirche vor Allem Massregeln
gegen die Polen nothwendig! Es mag, da auf den Tod
des Johannes Hus der Process des Hieronymus von Prag
folgte, auf dessen Tod aber die Berathung über die Massregeln
gegen die Anhänger beider, die Anklageschrift gegen die Polen
nicht gleich durchgedrungen sein. Allein die Polen waren dadurch
auf das Tiefste verletzt, sie waren vor dem öcumenischen
Concil, vor den Vertretern der ganzen Christenheit als falsche
Christen, als Begünstiger der Häresie und des Unglaubens, als
in Todsünde begriffen und des Todes würdig dargestellt worden.
Man konnte gar nicht weiter gehen. Die Ehre der Nation, des
Königs, der Herzoge, des Episcopates, das solches duldete, war
verletzt, mit Füssen getreten! Dagegen trat das Zerwürfniss
mit den Czechen in den Hintergrund; das bezog sich vorderhand
nur auf zwei Persönlichkeiten. Dort war die ganze Nation
angeklagt.
Wie lange Paul Wladimiri mit seiner Entgegnung warten
liess, ist uns nicht bekannt, da sie kein Datum trägt. Allein
der Umfang der Anklageschrift Falkenbergs und dann der des
Tractates Paul Wladimiris über den Kreuzherrenorden und den
Krieg der Polen gegen die erwähnten Brüder, um die Schrift
des Johann von Bamberg 1 (Johann Falkenberg) zu widerlegen,
lässt schliessen, dass die letzterwähnte Entgegnung frühestens
in das Jahr 1416 zu setzen ist. Auch Paulus gebraucht die
scolastische Form, nämlich der polemischen Erörterung, um die
eigentliche Entscheidung dem Concil zu überlassen. Er ging
hiebei von der Thatsache aus, dass der König Wladislaus von
Polen und der Orden ihren Streit bereits vor König Sigmund
gebracht und sich hiebei der Orden auf die Schenkungsurkunde
Kaiser Friedrichs II. in Betreff Preussens, Kurlands und
1 Johannes de Bomberga wird er regelmässig im Context genannt; vielleicht
nur ein Druckfehler. Nach Dlugoss war er Predigermönch von Kamin.
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