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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Abhandlungen  aus  dem  Gebiete  der  slavischen  Geschichte.  II.

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Ungläubigen  ihre  Habe  (dominia)  nehmen  dürfe.  1  Er  behauptete,
dass  dem  Papste  die  Jurisdiction  über  Christen  und  Nichtchristen ­
  zustehe,  aber  nur  aus  besonderen  Gründen 2  dürfe
er  Nichtchristen  ihrer  Besitzungen  berauben;  die  Ungläubigen
dürften  nicht  zum  Glauben  gezwungen  werden,  und  nur  dem
Papste  stehe  es  zu,  ihnen  Krieg  anzukündigen.  Päpstliche
Briefe,  die  gestatteten,  Ungläubigen  das  Ihrige  wegzunehmen,
seien  als  falsch  und  rechtlos  zu  betrachten.  Dem  Papste  komme
die  weltliche  und  geistliche  Jurisdiction  zu,  der  Kaiser  aber
habe  kein  Recht,  anderen  zu  gestatten,  die  Länder  denen  wegzunehmen, ­
  die  sein  Kaiserthum  nicht  anerkennen.  Es  sei  ein
unerträglicher  Irrthum,  den  Kreuzherren  in  ihrem  Kampfe  mit
ruhigen  Ungläubigen  zu  Hilfe  zu  kommen,  und  diejenigen,
welche  in  diesem  Kampfe  ohne  Busse  ihr  Leben  verlören,
seien  mit  Recht  den  Verdammten  zuzugesellen,  ihre  Unterthanen,
  die  an  den  resas  sich  betheiligten,  von  der  Sünde
nicht  frei  zu  sprechen.  Die  mit  Gewalt  abgenommenen  Dinge
dürften  nicht  behalten  werden;  es  sei  gottlos  und  absurd,  zu
behaupten,  dass  die  Ungläubigen  keine  Jurisdiction,  keine  Ehre,
keine  Macht,  keine  Herrschaft  besitzen  könnten. 3
Der  Angriff  gegen  die  Deutschherren  und  ihre  Doctrin
war  stark  genug,  um  eine  Entgegnung  herauszufordern.  Sie
erfolgte  aufs  Neue  von  dem  Predigermönche  Johann  Falkenberg, ­
  und  zwar  indem  dem  einen  der  zwei  Tractate,  der  mit:
veteres  relegentes  historias  anfing,  ein  anderer,  der  mit:  accipe
gladium  begann,  beigesellt  wurde.  Beide  hatten  aber  im  Wesentlichen ­
  denselben  Inhalt.  Der  Dominikaner  begann  mit  einer
heftigen  Anklage  gegen  die  Polen,  die  zwei  Male  den  Glauben
verläugnet  hätten,  einmal  als  sie  dem  litthauisehen  Könige
Mindova 4  den  Weg  bis  zur  Oder  (gegen  die  Sachsen)  eröffneten,
1  V.  Krasinsky,  Hist,  religieu.se  des  peuples  slaves,  Paris  1853,  p.  116,  117,
scheint  den  Tractat  P.  Wladimiris  nur  ganz  oberflächlich  gekannt  zu
haben.  Er  citirt  nur  den  Satz:  que  les  ehretiens  etaient  en  droit  de  convertir
  les  infideles  par  la  force  des  armes  et  que  les  terres  des  infidfeles
appartenaient  legalement  aux  ehretiens,  als  Hauptpunkt  der  Controverse.
2  nisi  magna  causa  hoc  exigat,  n.  56.
3  nec  infidelitas  repugnat  dominio.
4  Er  war  bereits  vom  apostolischen  Stuhle  als  König  anerkannt.  Als  er,
wie  es  in  dem  Schreiben  Papst  Clemens  IV.  au  König  Ottokar  II.  von
Böhmen  ddo.  III  cal.  Feb.  1268  liiess,  von  Verräthern  des  Glaubens
            
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