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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

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HU  fl  er.

in  Betreff  des  Kaisers  aufgeworfen  wurde.  Er  trat  der  prätendirten
  Weltmacht  des  letzteren  entgegen,  da  ja  auch  der  König
von  Frankreich  den  Kaiser  nicht  als  seinen  Herrn  anerkenne,
limitirte  aber  auch  die  des  Papstes  und  stützte  sich  hiebei
auf  Dante,  wie  auf  Marsilius  von  Padua;  im  Ganzen  aber
stellt  er  das  päpstliche  Ansehen  weit  über  das  der  Kaiser.
Er  bekämpft  die  dem  Orden  günstigen  Erlässe  des  Kaisers
durch  die  Macht  des  Papstes,  bestreitet  die  Rechtmässigkeit
der  Kriegführung  des  Ordens  mit  friedfertigen  Ungläubigen.
Er  tritt  der  Meinung  gewaltsamer  Bekehrungen  entschieden
entgegen,  nennt  es  eine  neue  und  unerhörte  Predigt,  welche
den  Glauben  mit  Schlägen  vertritt,  und  beruft  sich  hiebei  auf
das  allgemeine  Concil  von  Toledo.  Diejenigen,  welche  Beistand
leisteten  zur  Bekämpfung  Friedfertiger,  befänden  sich  im
Stande  einer  Todsünde,  während  der  Krieg  mit  den  Saracenen,
der  Kampf  um  das  heilige  Land  erlaubt  sei.  Aus  der  Erörterung, ­
  wann  ein  Krieg  erlaubt  sei,  folgert  er,  dass  ,die  Resas‘
der  Kreuzherren,  die  sie  zwei  Male  im  Jahre  unternähmen,
höchst  unerlaubt  seien.  Seine  Anschauungen  weiter  zu  erhärten, ­
  stellte  endlich  am  6.  Juli  1415  Paulus  Wladimiri,  zwar
nicht  in  seiner  Eigenschaft  als  Botschafter  des  Königs  von
Polen,  aber  wohl  als  Doctor  der  Decrete,  52  Propositionen  auf, 1
die  er  übrigens  dem  Urtheile  des  Concils  unterwarf. 2  Es  war
dies  an  demselben  Tage,  an  welchem  der  Czeche  Johannes  Hus
dem  Holzstosse  übergeben  wurde,  so  dass  somit  gerade  an
diesem  verhängnissvollen  Tage  der  Streit  zwischen  den  Polen
und  den  Deutschherren  in  Constanz  auf  das  Heftigste  entbrannte. ­
  Er  verwarf  den  Satz,  dass  man  Türken  und  anderen

1  Am  5.  Juli  concipirte  er  sie,  am  6.  übergab  er  sie  in  convocatione  publica ­
  una  cum  conclusionibus  de  quibus  sit  mentio  in  uno  sexterno.
p.  187.
2  Caro  (Gesell.  Polens  Bd.  III),  dem  das  Concil  zu  Constanz  nur  ,die
zuchtlose  Versammlung  zu  Constanz 4  ist,  die  .jedes  frischen  Geistes  baar,
in  einer  blossen  Restauration  des  erwiesen  unmöglichen  scholastisch  romantischen ­
  Kirchenthums  sich  versuchte,  auf  Unbefangene  diesen  abschreckenden ­
  Eindruck  machen  musste, 4  S.  444  —  kennt  nur  die  demonstratio  infidelium
  terras  praetextu  conversionis  non  esse  occupandas,  theilweise
abgedruckt  bei  v.  d.  Hardt  III,  p.  II,  9.  Sie  dürfe  jedoch  nicht  mit  der
eigentlichen  Anklageschrift  verwechselt  werden.

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