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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Abhandlungen  ans  dem  Gebiete  der  slavischen  Geschichte.  II.

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Tyrannenmordes  in  gewissen  Fällen  ausgesprochen  hatte. 1
Falkenberg  trug  kein  Bedenken,  einen  ähnlichen  Satz  gegen
die  ganze  ,verpestete  polnische  Nation'  auszusprechen  und  die
Verpflichtung  der  weltlichen  Fürsten  zu  betonen,  ohne  Unterschied ­
  alle  Polen  oder  doch  die  Mehrzahl  derselben  mit  ihrem
Könige  zu  vertilgen  oder  doch  ihre  Fürsten  und  alle  ihre  Adeligen ­
  an  Galgen,  die  der  Sonne  zugewendet  sind,  aufzuhängen  ;  2
das  Todesurtheil  sei  aber  ganz  besonders  an  dem  Könige  Jaghel
zu  vollstrecken.  Ja  alle  weltliche  Fürsten,  die  den  Verbrechen
der  Polen  beipflichteten,  seien  des  ewigen  Todes  würdig.  Es
sei  verdienstlicher,  die  Polen  und  ihren  König  Jaghel  im  Treffen
zu  tödten,  als  Heiden  zu  erschlagen.  Die  weltlichen  Fürsten,
welche  für  Gott  die  Polen  und  ihren  König  Jaghel  erschlügen,
verrichteten  ein  gutes  Werk,  verdienten  sich  dadurch  das  ewige
Leben,  ja  nicht  blos  die  Fürsten,  sondern  auch  alle  von  untergeordnetem ­
  Range. 3  Die  masslose  Erbitterung  der  Deutschen
gegen  die  Polen  konnte  keinen  stärkeren  Ausdruck  finden.
Wie  sich  später,  als  die  Sache  zur  Austragung  vor  das
Concil  gekommen  war,  herausstellte,  hatte  Falkenberg  seine
Schrift  nicht  blos  in  Preussen  verfasst,  sondern  auch  dem
Hochmeister  Heinrich  von  Plauen  vorgelegt. 4  Dieser  übergab
sie  dem  Propste  zu  Braunsberg  zur  Beurtheilung;  allein  der
Propst  rieth,  sie  nicht  anzunehmen,  weil  sie  scandalöse  und  unjuriöse
  Sätze  enthalte.  Auf  dieses  habe  der  Hochmeister  dem
1  Unicuique  licitum  est  honestum  et  meritorium  oceidere  et  faei  oecidere  —
tyrannum.  Opp.  Gersoni  V,  p.  31,  Schwab,  Joh.  Gerson  S.  665.
2  Starodawne  prawa  polskiego  pomniki.  T.  V.  Monumenta  literaria  ed.  Michael ­
  Bobrzynski  p.  151.  Herr  Bobrzynski  hat  sich  durch  Herausgabe
des  tractatus  de  potestate  Papae  et  Imperatoris  respectu  infidelium  nee
non  de  ordine  cruciferorum  et  de  bello  Polonorum  contra  dietos  fratres
traditi  occumenico  Constantiensi  concilio  (Magistri  Pauli  Wladimiri),  dann
des  Liber  de  doetrina  potestatis  papae  et  imperatoris  editus  contra  Paulum
Wladimiri  per  Johannem  Falkenberg  (Cracoviae  1878)  ein  grosses  Verdienst
erworben.
3  Nach  ,T.  Voigt,  der  die  Schrift  nur  aus  Dlugoss  kannte,  kam  es  im  Winter
1417  zu  einer  Correspondenz  über  Falkenbergs  Schrift  zwischen  dem
Könige  von  Polen  und  dem  Hochmeister,  der  beweisen  konnte,  dass  dieselbe ­
  ungefähr  Ende  1416  bekannt  geworden  war.  Bd.  VII,  Note  5.  Sie
war  aber,  wie  sich  herausstellt,  schon  früher  erschienen.
4  Voigt  VH,  S.  32.
            
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