Abhandlungen ans dem Gebiete der slavischen Geschichte. II.
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Tyrannenmordes in gewissen Fällen ausgesprochen hatte. 1
Falkenberg trug kein Bedenken, einen ähnlichen Satz gegen
die ganze ,verpestete polnische Nation' auszusprechen und die
Verpflichtung der weltlichen Fürsten zu betonen, ohne Unterschied
alle Polen oder doch die Mehrzahl derselben mit ihrem
Könige zu vertilgen oder doch ihre Fürsten und alle ihre Adeligen
an Galgen, die der Sonne zugewendet sind, aufzuhängen ; 2
das Todesurtheil sei aber ganz besonders an dem Könige Jaghel
zu vollstrecken. Ja alle weltliche Fürsten, die den Verbrechen
der Polen beipflichteten, seien des ewigen Todes würdig. Es
sei verdienstlicher, die Polen und ihren König Jaghel im Treffen
zu tödten, als Heiden zu erschlagen. Die weltlichen Fürsten,
welche für Gott die Polen und ihren König Jaghel erschlügen,
verrichteten ein gutes Werk, verdienten sich dadurch das ewige
Leben, ja nicht blos die Fürsten, sondern auch alle von untergeordnetem
Range. 3 Die masslose Erbitterung der Deutschen
gegen die Polen konnte keinen stärkeren Ausdruck finden.
Wie sich später, als die Sache zur Austragung vor das
Concil gekommen war, herausstellte, hatte Falkenberg seine
Schrift nicht blos in Preussen verfasst, sondern auch dem
Hochmeister Heinrich von Plauen vorgelegt. 4 Dieser übergab
sie dem Propste zu Braunsberg zur Beurtheilung; allein der
Propst rieth, sie nicht anzunehmen, weil sie scandalöse und unjuriöse
Sätze enthalte. Auf dieses habe der Hochmeister dem
1 Unicuique licitum est honestum et meritorium oceidere et faei oecidere —
tyrannum. Opp. Gersoni V, p. 31, Schwab, Joh. Gerson S. 665.
2 Starodawne prawa polskiego pomniki. T. V. Monumenta literaria ed. Michael
Bobrzynski p. 151. Herr Bobrzynski hat sich durch Herausgabe
des tractatus de potestate Papae et Imperatoris respectu infidelium nee
non de ordine cruciferorum et de bello Polonorum contra dietos fratres
traditi occumenico Constantiensi concilio (Magistri Pauli Wladimiri), dann
des Liber de doetrina potestatis papae et imperatoris editus contra Paulum
Wladimiri per Johannem Falkenberg (Cracoviae 1878) ein grosses Verdienst
erworben.
3 Nach ,T. Voigt, der die Schrift nur aus Dlugoss kannte, kam es im Winter
1417 zu einer Correspondenz über Falkenbergs Schrift zwischen dem
Könige von Polen und dem Hochmeister, der beweisen konnte, dass dieselbe
ungefähr Ende 1416 bekannt geworden war. Bd. VII, Note 5. Sie
war aber, wie sich herausstellt, schon früher erschienen.
4 Voigt VH, S. 32.