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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

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Rzacli.

Wörtern,  und  zwar  wieder  entweder  in  der  IV.  oder  II.  Arsis
stehen  (vgl.  p.  692).  Es  sind  in  IV.  Arsis:  ouoe  poccp  Theokr.  Id.
XI10,  ouSe  pöSov  Ine.  Id.  VII  49  (Conjectur),  y)s  [Asyo!  Apoll.  Rhod.
A  486,  endlich  4vt1  paoivcd  Theokr.  Id.  XI  45  (worüber  p.  695
zu  vergleichen);  in  II.  Arsis:  TijvSe  ptiscröe  Epigr.  ed.  Kaibel
1046.  68.  Gegen  die  Norm  verstossen  die  ganz  verkehrten
Gebilde  irveupia  [j.oaüvyjc  Zoroaster  Orac.  mag.  26  und  yj>/Aa
(ASYahtöv  Tzetzes  Posthorn.  767,  jenes  in  II.,  dieses  in  IV.  Arsis,
wobei  die  betreffenden  Wörter  nicht  unveränderlich  sind,  und
endlich  tsuv«  p.otp^Yev£wv  Tzetzes  Posthorn.  759,  wo  die  Längung
auch  noch  in  der  III.  Arsis  erfolgt.
Wesentlich  abgewichen  von  den  bisher  erörterten  Normen
ist  Nonnos  mit  seinen  Nachahmern,  zu  dem  wir  uns  nunmehr
wenden  wollen.
II.  Nonnos  und  seine  Schule.
Es  hat  zwar  die  Nonnos  betreffenden  Fälle  schon  Scheindler
in  seinen  trefflichen  Quaest.  Nonnian.  I  p.  7  und  8  erörtert,
doch  sei  es  mir  gestattet,  der  Vollständigkeit  halber  sie  hier
neuerlich  anzuführen.
Nonnos,  der  in  so  mancher  Beziehung  informatorisch  vorging, ­
  bleibt  auch  in  Betreff  der  Längungen  vocalischer  Kürzen
vor  Liquiden  nicht  auf  dem  Standpunkte  seiner  Vorgänger,
sondern  schafft  sich  sein  eigenes  Gesetz,  an  dem  auch  seine
Schule  festhält.  Längungen  vor  Liquiden  im  Anlaute  sind  bei
ihm  und  seinen  Anhängern  nur  mehr  gestattet  bei  pyrrhichischen
  Wortformen  und  zwar  nur  in  der  IV.  Arsis  —  ausgenommen ­
  directe  homerische  Nachahmung,  die  sich  im  Ganzen
zweimal  (einmal  bei  Nonnos  selbst,  einmal  bei  Triphiodoros)
findet.  Die  Wörter  selbst,  vor  deren  liquidem  Anlaute  nunmehr ­
  Längung  erfolgt,  dürfen  keine  neuen  Bildungen  sein,
vielmehr  sind  durchaus  ältere  Muster  nachgeahmt.  Dies  Gesetz
ist  eigentlich  eine  Restriction  des  für  die  Dichter  der  jüngeren
Epoche  geltenden,  da  die  vocalischen  Endsilben  allmälig  immer
mehr  an  Kraft  verloren  hatten.  Gerade  nur  die  IV.  Vershebung
gilt  noch  als  fähig  die  Längung  zu  stützen,  weil  es  die  erste
Arsis  nach  der  trochäischen  Cäsur  ist  und  der  Ansatz  der
Stimme  hier  besonders  kräftig  hervortritt  am  Beginne  des
neuen  Verskolons.  Mehr  weniger  muss  übrigens  diese  Längung
            
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